2. Rettungsweg Schulbau

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
schmidtskatz

2. Rettungsweg Schulbau

Beitragvon schmidtskatz » Do 24.07.2003 11:50

:???: folgende situation an einem bestehenden schulgebäude (50jahre): die bauaufsicht fordert im zusammenhang einer brandschutzprüfung die errichtung eines 2. rettungsweges für diverse klassenräume in form einer aussentreppe. in der tat fehlt entsprechenden räumen die möglichkeit der anleiterbarkeit von fenstern o. ä.. ich plane jetzt eine außentreppe aus verzinktem stahl mit gitterroststufen, die ich so vor der entsprechenden fassade anbringe, so dass eine fluchtmöglichkeit (2.rettungsweg) durch jeweils eins der fenster gegeben ist. meine frage hierzu: in vorhandener fassade befinden sich weitere kunststoff-fenster, an denen die neue außentreppe vorbeigeführt würde.
1.) ist dies zulässig? ich habe eine info, dass solche außentreppen nur an geschlossenen (F90) wänden vorbeigeführt werden dürfen. wo ist dies festgelegt/ wo kann ich das nachlesen und warum ist das so?
2.) wie sieht das mit der art der treppe aus? wo ist nachzulesen, dass diese z.b. von unten geschlossen sein muß, wenn sie über mehrere geschosse geht? hier wären gitterroststufen dann unzulässig?

Falk_HL
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Beitragvon Falk_HL » Do 24.07.2003 14:05

Hallo Herr/Frau :pst: schmidtskats,

Folgendes habe ich dazu gefunden:

2. Rettungsweg Zusätzliche Ausgänge,
  • Notausgänge, Notausstiege, Rettungsbalkone in Verbindung mit Zugängen und Zufahrten für die Feuerwehr
  • Zusätzliche Treppen, Treppenräume oder Rettungstunnel.
  • Zusätzliche Rettungsmöglichkeiten Sprungtuch, Außenleitern mit Rückenschutz, Endlosleitern, Hochretter, Rettungsschlauch, Hubschraubereinsatz.
Feuertreppen und Feuerleitern.

Abgesehen davon, dass Feuertreppen und Feuerleitern architektonisch nicht gerade vorteilhaft wirken, stellen sie meistens eine Notlösung dar, die eigentlich nur bei bestehenden Gebäuden, wenn der zweite Rettungsweg fehlt eingerichtet werden sollten. Bei Neubauten sollte tunlichst darauf geachtet werden, dass der zweite Rettungsweg in anderer Weise sichergestellt wird. Es ist auch zu bedenken, dass insbesondere Feuerleitern nicht von allen Personen (man denke an Behinderte, alte oder kranke Menschen, Kleinkinder) gefahrlos benutzt werden können.

An Feuertreppen sind folgende Anforderungen zu stellen:
  • Die Feuertreppe muss mindestens 65 cm breit sein und bis zu einer sicher begehbaren Fläche führen, von wo eine weitere Rettung gegebenenfalls mithilfe der Feuerwehr möglich ist.
  • Die Feuertreppe muss aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, standsicher, witterungsbeständig und jederzeit sicher benutzbar sein.
  • Die Feuertreppe muss ein Geländer von mindestens 1,1 m Höhe haben und beidseitig mit Ausnahme der Zutrittsöffnung mit Handläufen versehen sein.
  • Die Treppenlauflänge sollte auf eine Geschosshöhe begrenzt sein. Das Steigungsverhältnis der Stufen muss dem der Regeltreppen entsprechen.
  • Die Anordnung sollte so erfolgen, dass sie in dem Bereich von beiderseits mindestens 5 m durch Öffnungen in der Außenwand in ihrer sicheren Benutzung durch Feuer und Rauch sowie herabfallende Bauteile nicht gefährdet werden können.
  • Feuertreppen als Wendeltreppen sollten nur zur Überwindung von höchstens zwei Geschossen dienen, da sie schwieriger zu begehen sind als geradläufige Treppen. Die Trittstufen von Wendeltreppen sollten eine Auftrittsbreite von mindestens 10 cm haben.
*Quelle Weka

Leider weiß ich nicht, ob das sollte ein muss ist, :???: ist aber anzunehmen. Wenn dies nicht gehen sollte, dann gehe ich davon aus, dass man durch die Konstruktion der Treppe die gleichwertige Sicherheit herstellen muss.

Jetzt habe ich noch ein Hinweis gefunden und zwar die MSchulbauR,

da heißt es in 3.1.2 Anstelle eines dieser Rettunungswege darf ein Rettungsweg üner Außentreppen ohne Treppenräume, Rettungsbalkone, Terassen und begehbare Dächer auf das Grundstück führen, wenn dieser Rettungsweg im Brandfall nicht gefährdet ist; dieser Rettungsweg gilt als Ausweg ins Freie.

Die Gefährdung spiegelt das sollte von oben wieder.

Ich würde an Ihrer Stelle mit dem zuständigen Baurechtsamt eine Abstimmung suchen.

Hoffe geholfen zu haben :cool:
Grüße FH

schmidtskatz

Beitragvon schmidtskatz » Do 24.07.2003 22:13

:supi: und ganz vielen dank für die schnelle antwort!
das hilft mir tatsächlich erstmal weiter.
aber leider ist hier die rechtsprechung mal wieder so uneindeutig / schwammig / reine auslegungssache, dass sogar ausgewießene brandschutzgutachter in ihren teuren gutachten keine konkrete stellung beziehen (meine :wein: erfahrungswerte).
wünsche mir, dass nicht heute der zuständige brandschutzbeauftragte die eine lösung akzeptiert und morgen.... schade dass es da keine eindeutigeren vorschriften gibt.
schönen abend noch

f.schmidt

Beitragvon f.schmidt » Di 12.08.2003 18:38

Hallo Herr/Frau Schmidtskatz,

nicht alle BRandschutzgutachter produzieren teure, wenigsagende Romane. Diese Zeiten sollten vorbei sein.

Zum eigentlichen Thema:
Wenn die Fluchttreppe als zweiter Rettungsweg genutzt werden soll, ist davon auszugehen, dass der 1. Rettungsweg (idR Haupttreppe) unpassierbar ist.
Da es -baurechtskonform- nicht an zwei Stellen gleichzeitig brennt (dann würde kaum ein Brandschutzkonzept funktionieren), wäre nun zu prüfen, ob beide Rettungswege (Haupt- und Fluchttreppe) tatsächlich unabhängig sind. Diese Leistung sollten Sie Ihrem Brandschutzgutachter abfordern.
Unterstellen wir, sie seien unabhängig: Dann kann die Fluchttreppe mit entsprechenden Podesten auch als zweiter Rettungsweg für Räume in tieferen Geschossen dienen.
Feuerwehren -zumindest die, die die Kieler (?) Versuche zur Personenrettung über FW-Leitern kennen, verweigern aus gutem Grund den zweiten Rettungsweg über Leitern (dauert bei einer Klasse mit 30 Schülern ca. 30 Minuten).
Deshalb hat NRW die Schulbaurichtlinie geändert und fordert grundsätzlich einen baulichen zweiten Rettungsweg.

MFG

Frank Schmidt

clammer
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Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Beitragvon clammer » Mi 27.08.2003 18:05

Hallo Herr/Frau Schmidtskatz,

bevor sind "blind" jede Forderung erfüllen, sollten Sie den Rat eines Fachplaneres oder Architekten in Anspruch nehmen.

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supiLiteraturhinweis:
Im "Brandschutz", Ausgabe 12-2002, ist zur der Problematik ein guter Artikel mit Lösungsmöglichkeiten erschienen.

Gruss
Lammer