Dreiseitig geschlossener Garagenhof !

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
silberheim

Dreiseitig geschlossener Garagenhof !

Beitragvon silberheim » Mo 10.08.2009 9:57

Hallo,

also ich bin Eigentümer von sieben Garagen, die sich auf dem hinteren Teil meines Grundstückes befinden. Deren Zufahrt erfolgt über mein Grundstück entlang meines Hauses. Die Gargen befinden sich rechts und links der Zufahrt, aber an der Kopfseite wird der Hof durch eine größere Halle begrenzt, so dass also nur über den Zufahrtsbereich ein verlassen des Garagenhofes möglich ist. Die größere Halle wurde zu einer Zeit gebaut, als mein jetziges Grundstück noch mit zu diesem angenzenden gehörte und unbebaut war. Nun befinden sich auf der meinem Garagenhof zugewandten Seite der Halle ein altes Tor und eine alte Tür, die aber verschlossen und verrostet sind. Am Wochenende meinte eine Bekannter zu mir, dass dieses vom Brandschutz her wohl nicht zulässig wäre, da ein anderer bei einer ähnlichen Konstellation die Türen weg machen und aufmaueren musste.

* Stimmt das ?
* Wenn ja, warum ?
* Was muss ich tun, damit mein Nachbar tätig wird ?
* Oder muss ich das ändern ?
* Hat jemand Vorschläge wie ich es evtl. meinem Nachbarn mitteile, weil begeister wird der darüber ja bestimmt nicht sein und ich habe ihn erlich gesagt noch nie gesehen ( Garagenhofg und Halle dazwischen) geschweige denn gesprochen ?