Hallo,
ich bin für ein ca. 30 Jahre altes Fabrikgebäude verantwortlich und es sind folgende Fragen bzw. Probleme aufgetaucht.
Wir haben innenliegende Treppenhäuser über drei Geschosse (Keller, EG, OG). Das Gebäude hat ein Flachdach. Für jedes Treppenhaus gibt es ein Dachfenster (Glaskuppel) das als Lichtquelle (Tageslicht) und als Rauchabzugsklappe dient. Diese Fenster öffnen sich uber Druckluftzylinder und werden einmal im Jahr auf Funktion geprüft. Im Notfall werden die Fenster mit einer Druckluftpatrone geöffnet. Die Patrone wird ebenfalls jährlich geprüft (gewogen).
Nun tritt die Frage auf was passiert bei einem Brandfall im Winter wenn auf den Fenstern (Rauchabzugsklappen) Schnee und Eis liegt?
Müssen diese Fenster schneefrei gehalten werden? Muß im Winter jemand den Schnee von den Fenstern räumen? (Diese Person müsste über Gurte und Seile gesichert sein, da das betreten des ungesicherten Flachdach schon gefährlich ist und an einen Sturz durchs Fenster mag ich gar nicht denken...)
Wie soll ich das in Zukunft handhaben?
Vielen dank im voraus für die Antworten.
Rauchabzugsklappe Schneelast
Hallo -
wenn Ihre Dachlichtkuppeln der DIN18232-3 oder VdS2159 entsprechen bzw. ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis/Zulassung haben, dann ist eine (normierte) Schneelast eingerechnet, und die Teile sollten auch mit Schnee öffnen.
Wie sich dies mit Ihren 30 Jahre alten Geräten verhält, kann ich nicht beurteilen.
Vielleicht können Sie ja berichten, ob Sie etwas hierzu gefunden haben.
mfG
M. Koeppen
wenn Ihre Dachlichtkuppeln der DIN18232-3 oder VdS2159 entsprechen bzw. ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis/Zulassung haben, dann ist eine (normierte) Schneelast eingerechnet, und die Teile sollten auch mit Schnee öffnen.
Wie sich dies mit Ihren 30 Jahre alten Geräten verhält, kann ich nicht beurteilen.
Vielleicht können Sie ja berichten, ob Sie etwas hierzu gefunden haben.
mfG
M. Koeppen
Hallo,
vor 30 Jahren gab es noch keine Prüfverfahren für RWGs (Rauchwärmeabzugsgerät)
Die Norm hierfür gibt es "erst" seit 1983.
Die pneumatischen Zylinder haben eine bestimmte Hubkraft, angegeben in Newton.
Sollte kein Prüfzeugniss, wie in ihrem Fall, vorhanden sein, so kann man mit Hilfe des Durchmessers des Zylinder eine gewisse Hubkraft voraussetzen.
Sie sollten ihren Instandhalter auf jeden Fall darum bitte die Schneelast neu zu berechnen.
Er könnte dann feststellen ob der Zylinder bzw. die CO² Menge ausreichend ist.
So sollte man z.Bsp. in Schneereichen Regionen eine höhere Reserve einrechnen
Unter Umständen ist es aber sinnvoller das RWG durch ein geprüftes und nzugelassenes RWG zu erstzen.
Da hat man Gewissheit über die Hubkraft
vor 30 Jahren gab es noch keine Prüfverfahren für RWGs (Rauchwärmeabzugsgerät)
Die Norm hierfür gibt es "erst" seit 1983.
Die pneumatischen Zylinder haben eine bestimmte Hubkraft, angegeben in Newton.
Sollte kein Prüfzeugniss, wie in ihrem Fall, vorhanden sein, so kann man mit Hilfe des Durchmessers des Zylinder eine gewisse Hubkraft voraussetzen.
Sie sollten ihren Instandhalter auf jeden Fall darum bitte die Schneelast neu zu berechnen.
Er könnte dann feststellen ob der Zylinder bzw. die CO² Menge ausreichend ist.
So sollte man z.Bsp. in Schneereichen Regionen eine höhere Reserve einrechnen
Unter Umständen ist es aber sinnvoller das RWG durch ein geprüftes und nzugelassenes RWG zu erstzen.
Da hat man Gewissheit über die Hubkraft