Heizöl- Lagerraum

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Huter

Heizöl- Lagerraum

Beitragvon Huter » Di 09.01.2007 19:58

Hallo Kollegen,

ich hätte eine Frage zu einem Lagerraum für Heizöl.
In dem besagten Raum befindet sich ein Doppelwandiger,
vor Ort angefertigter Tank mit 60.000 ltr. Fassungsvermögen und
Leckanzeige Einrichtung.

Standort ist im Saarland.

Mein Problem ist dass die Tür zu diesem Raum,
wahrscheinlich Marke selbstgebaut und zugeschaut ist,
und in einem desulaten Zustand ist.
Außerdem verläuft im Bodenbereich der Tür eine Wasserrinne,
vom Lagerraum unter der Tür durch nach außen. :???: :???:

Wenn ich jetzt eine neue Tür einbauen lassen,
welchen Anforderungen muß diese genügen, und wo ist das geregelt ?

Gehe ich richtig in der Annahme dass die Montage einer neuen Tür dann
auch nach aktuellem Stand der Technik geschehen muß ?

Welche anforderungen bestehen an die Ausführung der Wände ?

MfG

Stefan Huter

Huter

gefunden

Beitragvon Huter » Sa 13.01.2007 20:10

Hallo Kollegen,

bei meiner suche im Netz habe ich folgendes gefunden,
ich Hoffe das als Antwort aug obige Fragen verwendewn zu können.

§_21 FeuVO (F)
Lagerräume für feste Brennstoffe und für Heizöl


Wände und Stützen der Heizöllagerräume sowie Decken über und unter Heizöllagerräumen müssen feuerbeständig sein und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Zugänge in diesen Wänden müssen mit mindestens feuerhemmenden und selbstschließenden Türen oder entsprechenden Klappen versehen sein;
bdies gilt nicht für Zugänge vom Freien.



Bleibt jetzt nur noch die Frage ob hier aktuelles Recht, oder das zur Zeit des baus des Gebäude gültig ist?

Gruß Stefan Huter