Hallo,
Sachverständigenprüfungen nach Bauprüfverordnung MV:
fehlende Unterlagen (Baugenehmigung, Brandschutzkonzept) stellen neuerdings in Prüfberichten einen wesentlichen Mangel dar, der einer Nachprüfung bedarf und bei fehlender Abstellung zur Meldung an die unterste Bauaufsichtsbehörde führt.
Bisher war es in den Prüfberichten ein Mangel und ich bin mir bewusst, warum das ein Mangel ist. Ich gehe da auch mit.
Nun aber folgendes: Für einige unserer Gebäude wurden auf der Basis einer bauaufsichtlichen Genehmigung in der Zeit der ehemaligen DDR errichtet und wurden bisher auch nicht angefasst. Daher gibt es keine Baugenehmigung und auch kein Brandschutzkonzept. Das führt sozusagen bei jeder Anlagenprüfung zu einem wesentlichen Mangel wegen fehlender Unterlagen mit Nachprüfungspflicht.
Gibt es was offizielles seitens der Baubehörden, wie damit umgegangen werden kann?
Vielen Dank und freundliche Grüße
H.Becker