Hallo liebe Foren-Gemeinde!
Mit meinem ersten Beitrag möchte ich direkt eine Frage stellen:
Ich bin Brandschutzbeauftragter in einem Krankenhaus.
Dieses Krankenhaus wurde vor ca. 25 Jahren errichtet.
Vor wenigen Jahren war angedacht das Krankenhaus in sehr vielen Bereichen umzubauen und es wurde eine entsprechende Umbauplanung nebst neuem Brandschutzkonzept erstellt und zur Genehmigung eingereicht.
Der Umbau wurde begonnen, mitten drin allerdings abgebrochen und wird wahrscheinlich auch nicht fortgesetzt.
Mir als Brandschutzbeauftragter stellt sich nun die Frage, welcher brandschutzrechtlicher Genehmigungsstand gegenwärtig gilt bzw. bei meiner Arbeit zu berücksichtigen ist.
Der Genehmigungsstand der ursprünglichen Baugenehmigung oder der Genehmigungsstand der Umbauplanung des begonnenen aber nicht abgeschlossenen Umbaus nebst zugehörigen neuen Brandschutzkonzeptes?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.
viele Grüße
Welcher Genehmigungsstand gilt bei Umbau
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- Beiträge: 2
- Registriert: Di 08.08.2023 22:23
Re: Welcher Genehmigungsstand gilt bei Umbau
Moin,
schwierig: Genehmigt ist genehmigt. Die Genehmigung erlischt aber, wenn es keine Baubeginnanzeige in einem Zeitraum gegeben hat.
Wenn man angefangen hat, dann muss man auch beenden.
Es bedarf einer behördlichen Abnahme / Stellungnahme zur Gültigkeit.
Grüße
Brandschutz_man
schwierig: Genehmigt ist genehmigt. Die Genehmigung erlischt aber, wenn es keine Baubeginnanzeige in einem Zeitraum gegeben hat.
Wenn man angefangen hat, dann muss man auch beenden.
Es bedarf einer behördlichen Abnahme / Stellungnahme zur Gültigkeit.
Grüße
Brandschutz_man
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- Beiträge: 2
- Registriert: Di 08.08.2023 22:23
Re: Welcher Genehmigungsstand gilt bei Umbau
Hallo Brandschutz_man,
vielen Dank für deine Antwort!
Ich denke damit hast Du mir schon weitergeholfen.
Das Problem ist, dass ich mit Verantwortlichen in dem Haus etwas im Klinsch liege, da von deren Seite darauf bestanden wird, dass das neue BSK gilt, unabhängig des Standes des Umbaus.
Grundsätzlich kann man da ja irgendwie mitgehen, aber das Problem ist, dass das ganze Konzept ohne den vollständigen Umbau an vielen Stellen absolut keinen Sinn ergibt und es daher momentan so läuft, dass sich quasi die Rosinen herausgepikt werden.
Also da wo es genehm ist, da passt es, und überall sonst wird sich mit dem "stillstehenden Umbau" aus der Affäre gezogen, ohne eine klare Perspektive wie es zukünftig weitergehen soll.
In meiner Funktion als BSB eine sehr unschöne Situation, da ich bei meinen Begehungen keine sichere Grundlage habe auf die ich mich beziehen kann.
Die Behörden mit ins Boot zu holen wird von den Verantwortlichen soweit ich es überblicken kann vermieden. Aber offenbar führt da kein Weg dran vorbei, um Klarheit zu bekommen.
Danke nochmals.
Grüße
vielen Dank für deine Antwort!
Ich denke damit hast Du mir schon weitergeholfen.
Das Problem ist, dass ich mit Verantwortlichen in dem Haus etwas im Klinsch liege, da von deren Seite darauf bestanden wird, dass das neue BSK gilt, unabhängig des Standes des Umbaus.
Grundsätzlich kann man da ja irgendwie mitgehen, aber das Problem ist, dass das ganze Konzept ohne den vollständigen Umbau an vielen Stellen absolut keinen Sinn ergibt und es daher momentan so läuft, dass sich quasi die Rosinen herausgepikt werden.
Also da wo es genehm ist, da passt es, und überall sonst wird sich mit dem "stillstehenden Umbau" aus der Affäre gezogen, ohne eine klare Perspektive wie es zukünftig weitergehen soll.
In meiner Funktion als BSB eine sehr unschöne Situation, da ich bei meinen Begehungen keine sichere Grundlage habe auf die ich mich beziehen kann.
Die Behörden mit ins Boot zu holen wird von den Verantwortlichen soweit ich es überblicken kann vermieden. Aber offenbar führt da kein Weg dran vorbei, um Klarheit zu bekommen.
Danke nochmals.
Grüße
Re: Welcher Genehmigungsstand gilt bei Umbau
... siehe BER: eine Baustelle kann laaaaaaaange dauern.
Grüße
Brandschutz_man
Grüße
Brandschutz_man
Re: Welcher Genehmigungsstand gilt bei Umbau
Warum nicht gleich richtig unbeliebt machen ;) und eine behördliche Brandverhütungsschau mit Feuerwehr und Bauamt organisieren - dann kann man die Thematik vor Ort ansprechen und abstimmen.
Viel Erfolg, Thomas
Viel Erfolg, Thomas