Löschwasser Gewerbe/Industriehalle Mischgebiet
Verfasst: Fr 14.10.2022 12:50
Ein besonderer Fall aus RLP interessiert mich.
Eine Kommune möchte einen Geräteschuppen für die ortlichen Arbeiter errichten. Der Bauplatz liegt in einem Mischgebiet (Kein Indiustriegebiet). Dort ist eben Wohnbebauung und Gewerbe möglich.
Für den Grundschutz ist in solchen Gebieten normnalerweise eine Löschwassermenge von 800 l/min (48 m3/h) (für die dauer von 2 Stunden) vorgeschrieben.
Da der Architekt die Halle nun jedoch als "Industriehalle deklariert hat, werden seitens der Behörde nun 1.600 l/min (96 m3/h) gefordert.
Industriehalle habe er nur deshalb gewählt, da er dafür offenbar keinen Brandschutz der Hallenkonstuktion einhalten muss. Im Falle einer Gewerbehalle wären F30 Ausführung der Stahlkonstruktion usw gefordert. Mich wundert schon dass man eine Industriehalle in einem Mischgebiet Planen und ggf genehmigen könnte...
Kann mir dazu einer was sagen?
Es ist im Grunde eine Große Garage für 2 oder 3 Kleinfahrzeuge und einer Freifläche für Material. Angegliedert ein kleiner Sozialtrakt für Pause und WC. Keinesfalls erhöhte ANforderung wie bei einer Industriehalle...
Gibt es ggf Ausnahmen in solchen Fällen?
Eine Kommune möchte einen Geräteschuppen für die ortlichen Arbeiter errichten. Der Bauplatz liegt in einem Mischgebiet (Kein Indiustriegebiet). Dort ist eben Wohnbebauung und Gewerbe möglich.
Für den Grundschutz ist in solchen Gebieten normnalerweise eine Löschwassermenge von 800 l/min (48 m3/h) (für die dauer von 2 Stunden) vorgeschrieben.
Da der Architekt die Halle nun jedoch als "Industriehalle deklariert hat, werden seitens der Behörde nun 1.600 l/min (96 m3/h) gefordert.
Industriehalle habe er nur deshalb gewählt, da er dafür offenbar keinen Brandschutz der Hallenkonstuktion einhalten muss. Im Falle einer Gewerbehalle wären F30 Ausführung der Stahlkonstruktion usw gefordert. Mich wundert schon dass man eine Industriehalle in einem Mischgebiet Planen und ggf genehmigen könnte...
Kann mir dazu einer was sagen?
Es ist im Grunde eine Große Garage für 2 oder 3 Kleinfahrzeuge und einer Freifläche für Material. Angegliedert ein kleiner Sozialtrakt für Pause und WC. Keinesfalls erhöhte ANforderung wie bei einer Industriehalle...
Gibt es ggf Ausnahmen in solchen Fällen?