Baugenehmigung PG12 gegen ASR 2.2

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H.Krüger
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Baugenehmigung PG12 gegen ASR 2.2

Beitragvon H.Krüger » Fr 13.08.2021 10:18

Hallo Leser,
in älteren Baugenehmigungen finde ich die Festlegung "Ausstattung mit Feuerlöscher PG12".
Die AR 2,2, sagt, es sollen Löschmittelschäden berücksichtig werden, also ist mein Standartlöscher AB Schaum.
Ich halte 12 Kg (d.h. ca. 24 kg Gewicht des Löschers) für viele schwer handhabbar und empfehle 6 Liter.

Darf man von der Baugenehmigung abweichen, weil sich der Stand der Technik geändert hat?

Grüße

Holger Krüger

HF-Wetzlar
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Re: Baugenehmigung PG12 gegen ASR 2.2

Beitragvon HF-Wetzlar » Mo 16.08.2021 7:37

Ja, man darf von der Baugenehmigung abweichen. Wenn in der Baugenehmigung ursprünglich ein PG 12 gefordert war, kann man ihn durch "gleichwertige" Ersatzleistungen kompensieren. Z.B. 2 S6, bzw, PG6.
In dem Betrieb wo ich tätig bin entsorgen wir nun nach und nach die bestehenden Schaumfeuerlöscher und statten die Bereiche mit Wasserhochdruckfeuerlöscher aus. Dies hat den Vorteil, das als Löschmittel entmineralisiertes Wasser eingesetzt wird.
Die Kritiker werden nun rufen : "Die "LE´s", die "LE´s". Ja, die Hochdruckfeuerlöscher haben weniger LE. Aber unsere Erfahrungen sind, das alle unsere Entstehungsbrände mit ordinären Wasser gelöscht wurden. Bei jeder Wartung fallen Kosten für diverse Schaummittelerneuerungen an. Die Entsorgung kostet Geld, dass neue Schaummittel auch. Mit Hochdruckwasserfeuerlöschern sieht das anders aus. Sie löschen Entstehungsbrände sehr gut, haben Zulassung für A und F, sind B getestet(haben die Zulassung aber knapp verfehlt wegen nicht vorhandener Schaumbildner). Wir sind zufrieden.
Um auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen, man kann bei Abweichung der Baugenehmigung auch eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und gut ist es. Es wird niemand ein Theater wegen eines nicht vorhandenen PF 12 machen, wenn Ersatzmaßnahmen getroffen wurden.

clammer
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Re: Baugenehmigung PG12 gegen ASR 2.2

Beitragvon clammer » Di 17.08.2021 10:41

Das würde schon daran scheitern, dass es gar keine Löscher mehr gibt, die unter der Bezeichnung "PG 12" vertrieben werden. Diese Normen existieren schon lange nicht mehr. Ergo muss ein gleichwertiger Ersatz her.

Gruß
C. Lammer