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Löschdecken gefordert ? Nein oder doch

Verfasst: Di 02.03.2021 16:15
von KruegerH
Hallo Forum,

In einer Information von 2017 hat die DGUV mitgeteilt, dass Löschdecken nicht mehr verwendet werden.

Ich hatte jetzt bei zwei Objekten in Küchenbereich das die Hygieneabnahme (Hospiz, Hotel) diese zur Inbetriebnahme gefordert hat.
Hat jemand auch solche Erfahrungen gemacht?

Grüße

Holger Krüger

Re: Löschdecken gefordert ? Nein oder doch

Verfasst: Di 02.03.2021 16:42
von THE
Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage basiert denn die Forderung? Fordern kann man je erstmal viel, begründen ist dann eine andere Geschichte .....
(meine Kinder fordern auch viel zu Geburtstag und Weihnachten - mit der Begründung "weil halt" gebe ich mich zu ihrer Enttäuschung nur seltenst zufrieden :zwink: )

Gerade im gewerblichen Küchenbereich untersagt die DGUV ja explizit die Bereitstellung von Löschdecken:
https://publikationen.dguv.de/widgets/p ... ticle/3703

Bei Abwägung der zur Verfügung stehenden Maßnahmen für eine Gefährdungsbeurteilung (Löschdecke oder Klasse-F-Löscher) wird wohl definitiv das Pendel zum Fettbrandlöscher ausschlagen.

Re: Löschdecken gefordert ? Nein oder doch

Verfasst: Di 02.03.2021 17:10
von KruegerH
Die Fachkraft Hygiene hat ihre Prüfliste und muss abhaken.
Gesehen habe ich die Prüfliste nicht. Der Betreiber hat die Löschdecke montiert und die Freigabe zum Betrieb erhalten.

Re: Löschdecken gefordert ? Nein oder doch

Verfasst: Mi 07.07.2021 7:55
von HF-Wetzlar
Die Feuerlöschdecken sind aus der Reglementarliste / Küche der diversen Unfallversicherungsträger entfallen. In Küchen sollen nur noch Fettbrandfeuerlöscher bereit gehalten werden. Man kann als "nice to have" Löschdecken zur Absicherung bei "brennender" Person bereit halten.
Aber zwingend vorgeschrieben sind sie in gewerblichen Küchen nicht mehr.

Re: Löschdecken gefordert ? Nein oder doch

Verfasst: Mi 07.07.2021 11:10
von THE
HF-Wetzlar hat geschrieben:Absicherung bei "brennender" Person bereit halten.


Selbst bei brennenden Personen ist lt. DGUV das Mittel der Wahl nicht die Löschdecke sondern der nächste erreichbare Feuerlöscher, unabhängig vom Löschmittel. Grund ist u.a., dass man sich bei der Anwendung der Löschdecke selber direkt in den Gefahrenbereich der Flammen begeben muss. Außerdem werden durch das Andrücken der Löschdecke bei der brennenden Person unnötige weitere schwere Brandverletzungen verursacht.

Quelle Stand 04/2020 hier: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/fachbereich-aktuell/feuerwehren-hilfeleistungen-brandschutz/3703/fbfhb-006-einsatz-von-loeschdecken

Re: Löschdecken gefordert ? Nein oder doch

Verfasst: Do 08.07.2021 7:37
von HF-Wetzlar
Laienwissen.

Diese DGUV-Information ist schlichtweg Wunschdenken von irgendwelchen realitätsfremden Arbeitskreismitgliedern. Die Löschdecke ist nach wie vor das erste Mittel der Wahl um eine brennende Person "löschen" zu können.
Begründung:
Eine brennende Person wird immer sehr rasch in Wallung kommen und um Ihr Leben rennen. Bei Personenbränden ist schnelles handeln wichtiger als "Laiendenken".
Wenn ich so einen Mumpitz lese, wie "Beim Andrücken der Decke werden brennende oder glühende Stoffteile intensiv auf die Haut gepresst und dadurch zusätzlich schwere Brandverletzungen verursacht." , dann haue ich mir auf die Schenkel und frage mich, was der Verfasser dieses Satzes mit Brandbekämpfung zu tun hat.

Eine brennende Person wird in den meisten Fällen panisch umherlaufen. Viel Spaß bei der Brandbekämpfung mit einem Handfeuerlöscher. Da ist das Schießen an einer Schießbude auf die laufenden Wildschweine noch einfach dagegen.
Ich habe in 25 Jahren Feuerwehr es einmal gehabt, das jemand beim "selbstabfackeln" ruhig geblieben ist. Diese Person saß bei unserem Eintreffen am Einsatzort seelenruhig brennend auf einer Bank. ( Die Situation war vom Brandopfer so gewünscht, er wollte so aus dem Leben scheiden und hat sich mit Benzin überschüttet und zum sterben auf die Bank gesetzt.- Der war schon abgebrüht) In dieser Situation hätte der Verfasser der DGUV-Publikation mit einem Feuerlöscher in der Hand etwas ausrichten können. In den anderen Situation mit brennenden Personen muss man diese erst einmal einfangen, um eine Brandbekämpfung überhaupt sinnvoll einleiten zu können. Die rennen um ihr Leben, von grausamen Schmerzen gepeinigt. Und da kommt die Löschdecke zum Einsatz. Damit kann man eine brennende Person erfassen und zu Boden bringen. (So die Theorie) Denn die Wahrheit ist, dass Brandbekämpfung bei brennenden Personen eine elitäre Aufgabe ist, da haben sogar manche gestandene Einsatzkräfte der Feuerwehr enorme Schwierigkeiten damit. Die "Andrückpunkte" beim löschen einer brennenden Person sind das geringste Übel. Eine brennende Person befindet sich schlagartig im Sterbeprozess. Da gibt es kein "Gefloskel" mit zusätzlichen Brandverletzungen. Dann muss sofort gehandelt werden, wenn man überhaupt noch ne Chance für die Person herausholen will.
Darum: Nicht alles was die Damen und Herren der DGUV von sich geben, hat auch etwas mit der reellen Welt zu tun.
Und zum Abschluss: Da wir ja alle mit Handfeuerlöschern und Löschdecken in der Hand den ganzen Tag herum laufen, ist die Welt bestens geschützt.

Re: Löschdecken gefordert ? Nein oder doch

Verfasst: Do 08.07.2021 8:05
von THE
HF-Wetzlar hat geschrieben:Eine brennende Person wird in den meisten Fällen panisch umherlaufen. Viel Spaß bei der Brandbekämpfung mit einem Handfeuerlöscher. Da ist das Schießen an einer Schießbude auf die laufenden Wildschweine noch einfach dagegen.


Ach - aber eine herumrennende und um sich schlagende Person ist mit einer Löschdecke besser zu retten? Wunschdenken, imho ...

Und Feuerlöscher sind immerhin auch weiter verbreitet -auch im öffentlichen Raum- als Löschdecken