Beschriftung des Auslösebereich der RWA

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B Hujer
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Beschriftung des Auslösebereich der RWA

Beitragvon B Hujer » Di 23.10.2018 7:47

Hallo zusammen,
ich bräuchte mal schnell und unkompliziert eine Hilfestellung.

Im Industriebau ist eine RWA verbaut und neben einem Notausgang wird bemängelt, das der Auslösebereich nicht gekennzeichnet ist. Da ich die Situation vor Ort (noch) nicht kenne ist unklar ob die Auslöseeinrichtung in einem Treppenraum oder einer Halle liegt. Weiter weiß ich nicht ob ein normaler Handtaster verbaut ist, oder eine Ventilstation mit Gasbehälter.

Leider viele unbekannte..
Gehen wir von einem Handtaster (vgl. Handfeuermelder) aus, ist mir eine Kennzeichnung SO noch nie aufgefallen, da dieser i.d.R. von Laien genutzt werden soll.
Gehen wir von einem Bedienkasten mit Gasbehälter aus, sollte/muss die Kennzeichnung des Auslösebereichs (als Information für die Feuerwehr) vorhanden sein.

Ist das so in etwa richtig?

Besten Dank vorab und schöne Grüße aus dem Allgäu.

Kai Lehmann

Re: Beschriftung des Auslösebereich der RWA

Beitragvon Kai Lehmann » Fr 14.12.2018 9:19

Hallo,

leider keine schnelle Antwort :-(
Aber ich sehe es so:
Eine Kennzeichnung der Auslösebereiche ist sinnvoll, egal ob Handtaster (elektr. Auslösung) oder Bedienkasten (mech. Auslösung). Im Industriebau gibt es ortskundige und ausgebildete Brandschutzhelfer (hoffentlich ;-) ) die bei entsprechender Unterweisung auch mit einer RWA Anlage umgehen sollten. Auch für den vorgehenden Angriffstrupp der Feuerwehr ist eine Kennzeichnung vor Ort für die Orientierung wichtig!
Wir haben an alle Auslösestellen ein kleiner Lageplan mit Standort (lagerichtig!) und dem zu aktivierenden Auslösebereich angebracht.
Dies wurde bei einer Begehung mit der örtlichen Feuerwehr sehr begrüßt.

Viel Grüße…..

clammer
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Re: Beschriftung des Auslösebereich der RWA

Beitragvon clammer » Fr 14.12.2018 12:28

Guten Tag,

wer etwas bemängelt, sollte dafür auch eine Grundlage nennen. Nach der Industriebau-Richtlinie (IndBauRL) ist eine Kennzeichnung mit dem Text "Rauchabzug" ausreichend. Ob in der Baugenehmigung etwas anders beauflagt worden ist, können wir aus der Ferne nicht beurteilen.
In manchen Kommunen haben die Feuerwehren dazu eine Regeln verfasst, die dann Bestandteil der Baugenehmigung sind.
Wir handhaben das so, dass wir ein Tableau haben, auf dem die Auslösebereiche (lagerichtig) eingezeichnet sind und sich in der markierten Fläche die Auslöse- und Anzeigeelemente für den Auslösebereiche befinden. Wenn man soll will, sind praktisch mehrere Auslösetaster auf einer Frontplatte zusammengefasst.

Bei der rein mechanischen Auslösung (Bedienkasten mit Gasbehälter) würde ich einen Plan mit den Auslösebereichen daneben hängen und die Kästen analog beschriften.

In einem Punkt muss ich jedoch widersprechen; die Rauchabzüge im Industriebau dienen (baurechtlich) zur Unterstützung der Brandbekämpfung; sollten also in erster Linie durch die Feuerwehr bedient werden und nicht durch Laien.

Gruß
C. Lammer