Heißrauchversuch
Verfasst: Do 01.08.2013 17:15
Hallo zusammen,
kann die jeweils zuständige Brandschutzdienstelle bzw. das jeweilige Bauordnungsamt einen Heißrauchversuch fordern, wenn folgende Parameter vorliegen:
- Hallenkomplex nach IndBR
- Mit BMA ohne Sprinklerung
- Bildung von Rauchabschnitten von 2.900 bis 4.200 m2, obwohl die DIN 18232 die Bildung von Rauchabschnitten mit Rauchschürzen von max. 1.600 m2 vorgibt
Es liegt weiterhin eine Bericht zur Brandsimulation vor, der angibt das die RWA entsprechend ausreichend bemessen ist.
Die Simulation wurde durchgeführt, da auf die Rauchschürzen verzichtet werden soll.
Die Behörde kann aus meiner Sicht allerdings die Simulation nur durch einen Heißrauchversuch auf Wirksamkeit prüfen.
Wie seht ihr das allgemein?
Wann wird bei euch ein Heißrauchversuch gefordert?
Danke für die Hilfe!
Chris
kann die jeweils zuständige Brandschutzdienstelle bzw. das jeweilige Bauordnungsamt einen Heißrauchversuch fordern, wenn folgende Parameter vorliegen:
- Hallenkomplex nach IndBR
- Mit BMA ohne Sprinklerung
- Bildung von Rauchabschnitten von 2.900 bis 4.200 m2, obwohl die DIN 18232 die Bildung von Rauchabschnitten mit Rauchschürzen von max. 1.600 m2 vorgibt
Es liegt weiterhin eine Bericht zur Brandsimulation vor, der angibt das die RWA entsprechend ausreichend bemessen ist.
Die Simulation wurde durchgeführt, da auf die Rauchschürzen verzichtet werden soll.
Die Behörde kann aus meiner Sicht allerdings die Simulation nur durch einen Heißrauchversuch auf Wirksamkeit prüfen.
Wie seht ihr das allgemein?
Wann wird bei euch ein Heißrauchversuch gefordert?
Danke für die Hilfe!
Chris