Nach welchen Richtlinien muß eine Brandfallsteuerung für Aufzüge realisiert werden. Die Auslösung der Aufzüge soll über eine Brandmeldeanlage erfolgen. Die Aufzüge befinden sich in verschiedenen Gebäudeteilen und Brandabschnitte.
Muß die Verkabelung in Funktionserhalt erfolgen? Mit welcher Art von Notrufanlagen müssen die Aufzüge ausgestattet sein um im Brandfall die Personen zu informieren.
A.Groth
Gesendet von Andreas Groth 08.02.2002 13:16:36
Brandfallsteuerung von Personen- und Lastenaufzügen
Für die Ausführung der Brandfallsteuerung sollte immer Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle gehalten werden, da hier verschiedene Meinungen über das anzufahrende Geschoss bestehen. Die Verkabelung über verschiedene Brandabschnitte erfolgt als Stichleitung im Funktionserhalt wenn nicht der gesamte Leitungsweg mittels Melder überwacht ist, oder ohne Funktionserhalt mittels der Looptechnik, oder nach dem Ruhestromprinzip. Eine Alarmierung der Personen im Aufzug ist nicht bekannt, da eine Alarmierung über die ELA-Anlage des Gebäudes erfolgt.
Gesendet von Jörg Schmidt 14.02.2002 16:58:58
Gesendet von Jörg Schmidt 14.02.2002 16:58:58
Brandfallsteuerung für Aufzüge
Für die Brandfallsteuerung bei Personenaufzügen gibt es eine VDI-Richtlinie, VDI 6017 - Steuerung von Aufzügen im Brandfall -
Dort ist geregelt wie man bei der Planung von Aufzügen dieses Thema angehen kann.
Dort ist geregelt wie man bei der Planung von Aufzügen dieses Thema angehen kann.