Hallo,
in einem Bürogebäude haben wir eine BMA mit klassischer akustischer Alarmierung, in einem Büro werden nun zwei Kollegen arbeiten, die gehörlos sind.
Zusätzlich zur organisatorischen Lösung (Benachrichtigung durch andere Kollegen bzw. Brandschutzhelfer) suchen wir gem. der TOP-Regel eine einfache technische Variante, die beiden im Alarmfall verzugslos zu informieren. Eine haptische Lösung mit Vibrationsarmband o.ä. ist bei der vorhandenen BMA leider nicht möglich.
Unsere Idee ist eine Insellösung, bei der eine Blitzleuchte o.ä. im Raum installiert wird, die die akustische Alarmierung wahrnimmt und dann die optischen Signale startet. Uns ist klar, dass diese Lösung nur greift, wenn die Kollegen direkt im Büro sind - aber es ist besser als gar keine Lösung :(
Für die Zeiten der Abwesenheit aus dem Büro haben wir als Rückfallebene ja noch die Kollegen, die im Räumungsfall alle Büros auf Leerstand revidieren.
Hat jemand Erfahrung mit so einer Fragestellung oder kennt jemand ein passendes Produkt.
Besten Dank im Vorfeld für die Rückmeldungen!
optische Alarmierung
Re: optische Alarmierung
Guten Tag,
zunächst einmal sollten Sie, falls vorhanden, die Schwerbehindertenvertretung hinzuziehen.
Es gibt heute für die BMA kombinierte akustische/optische Signalgeber, die beide Funktionen beinhalten. Diese könnten gegen die vorhandenen Alarmgeber ausgetauscht werden.
Dabei auch an Bereich denken, in denen sich diese Personen alleine aufhalten wie zum Beispiel die Toiletten.
Je nach Bundesland kann es sein, dass die Maßnahme durch die zuständige Behörde ("Integrationsamt"?) gefördert oder sogar komplett übernommen wird.
Gruß
C. Lammer
zunächst einmal sollten Sie, falls vorhanden, die Schwerbehindertenvertretung hinzuziehen.
Es gibt heute für die BMA kombinierte akustische/optische Signalgeber, die beide Funktionen beinhalten. Diese könnten gegen die vorhandenen Alarmgeber ausgetauscht werden.
Dabei auch an Bereich denken, in denen sich diese Personen alleine aufhalten wie zum Beispiel die Toiletten.
Je nach Bundesland kann es sein, dass die Maßnahme durch die zuständige Behörde ("Integrationsamt"?) gefördert oder sogar komplett übernommen wird.
Gruß
C. Lammer