Steigleitungen - Entlüftung

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neuwoges
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Steigleitungen - Entlüftung

Beitragvon neuwoges » Mi 29.06.2022 14:09

Hallo Kollegium,

unsere Trockensteigleitungen in unseren Hochhäusern haben noch keine automatische Belüftung, welche bisher nur vom Sachkundigen Prüfer bemängelt wird.
Auch sind die Stellräder noch aus Kunststoff. Was das im Brandfall bedeutet, kann ich mir gut vorstellen.

Die Übergangsvorschriften über die Nachrüstung sind meines Wissens nach 2020 ausgelaufen.

Ich suche nach guten Argumenten, den Investor zu überzeugen, diese nachzurüsten
Vorschriften alleine ziehen nicht, denn wie hat man das früher denn gemacht ^^
Und auch die Vorstellungskraft wird nicht genügen, was so alles passieren kann ^^ (wird schon alles gut gehen)
.....
Kennen wir alles.

Was könnte denn wirklich überzeugen? (Betriebserlaubnis entziehen? Glaubt man das wirklich?, Ordnungswiedrigkeiten?....)

Gruß und danke schon mal im Vorraus!
H.Becker

HF-Wetzlar
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Re: Steigleitungen - Entlüftung

Beitragvon HF-Wetzlar » Do 14.07.2022 9:01

Hallo,

bei der wiederkehrenden SV-Prüfung müsste dies der Sachverständige bemängeln.
Wenn die Hausverwaltung auf die beratenden Hinweise des BSB nicht reagiert, ist das deren Sache.
Wichtig ist, dass man die Kommunikation dokumentiert und fertig.
Dann hat man als Fachberater im Schadensfall den Rücken frei.

Ich habe einen Ansprechpartner schon mal gefragt, was er am liebsten isst. Als er dann fragte warum ich ihm diese Frage stelle, habe ich ihm freundlich gesagt, dass ich Ihm das dann bei meinem Besuch im Gefängnis mitbringen würde. Aber erst nach der U-Haft, denn in der U-Haft darf er ja gar keinen Besuch empfangen.
Meine Ratschläge wurden dann weitgehendst umgesetzt.

B Hujer
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Re: Steigleitungen - Entlüftung

Beitragvon B Hujer » Do 14.07.2022 9:16

HF-Wetzlar hat geschrieben:Ich habe einen Ansprechpartner schon mal gefragt, was er am liebsten isst. Als er dann fragte warum ich ihm diese Frage stelle, habe ich ihm freundlich gesagt, dass ich Ihm das dann bei meinem Besuch im Gefängnis mitbringen würde. Aber erst nach der U-Haft, denn in der U-Haft darf er ja gar keinen Besuch empfangen.
Meine Ratschläge wurden dann weitgehendst umgesetzt.


Kann man mal so machen. :grins: