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Arbeitsstättenrichtline ASR A 2.2

Verfasst: Mo 06.09.2010 13:51
von Wolf R.
Hallo liebe Brandschützer,

weiß jemand, was mit dem Entwurf der Arbeitsstättenrichtline ASR 2.2 Schutz vor Entstehungsbränden geworden ist?
Dieser sollte noch 2010 in Kraft treten. Finden kann ich im Moment nichts konkretes.

Schöne Grüße
Wolfgang Rüttinger

Re: Arbeitsstättenrichtline ASR A 2.2

Verfasst: Sa 18.09.2010 0:23
von Stefan H.
Hallo,

ich sehe immer bei

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/index.htm

vorbei. Die sind dort immer sehr aktuell. Dort ist aber auch noch nichts Neues.

Re: Arbeitsstättenrichtline ASR A 2.2

Verfasst: Sa 18.09.2010 19:43
von Wolf R.
Dafür habe ich leider keinen Zugang :-(

Re: Arbeitsstättenrichtline ASR A 2.2

Verfasst: So 19.09.2010 12:31
von Laschinsky
Hallo Wolfgang,

ich hörte zur Interschutz noch von Beratungen im Facharbeitskreis... noch ist also nichts entschieden.

Aktuelle Informationen zu den ASR erhälst Du kostenfrei direkt von der Quelle auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz BAuA, die die ASR herausgibt, unter http://www.baua.de/cln_135/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html!

Oder Du meldest Dich zum Mail-Newsletter an: http://www.baua.de/cln_135/de/Aktuelles-und-Termine/E-Mail-Service/E-Mail-Service.html ...dann bekommst Du die neusten ASR sofort nach Bekanntgabe auf Deinen Rechner!

Viele Grüße!

Re: Arbeitsstättenrichtline ASR A 2.2

Verfasst: Mo 20.09.2010 9:37
von Wolf R.
Danke Lars Oliver,

das mit dem Newsletter kannte ich noch nicht, das ist eine gute Sache.

Gruß Wolfgang

Re: Arbeitsstättenrichtline ASR A2.2

Verfasst: Mi 16.11.2011 13:27
von Wiemann
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die Änderungen der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" und der ASR 13/1,2 geben.

Die ASR A2.2 wird wie folgt strukturiert sein:

1. Zielstellung
2. Anwendungsbereich
3. Begriffsbestimmung
4. Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln
5. Ausstattung von Arbeitsstätten
6. Betrieb
7. Ergänzende Anforderungen für Baustellen

In der ASR A2.2 ist die Ausstattung der Arbeitsstätten zwischen der Grundausstattung und zusätzlichen Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung unterschieden.

Für alle Arbeitsstätten wird es eine Grundausstattung geben. Diese basiert auf eine normale Brandgefährdung bei Arbeitsstätten. Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei frei werdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte mit einer Büronutzung vergleichbar sind.
Für die Ermittlung/Berechnung der Feuerlöscheinheiten sind aus der ASR 13/1,2 die Werte für geringe Brandgefährdung übernommen worden.

Eine erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn Stoffe mit erhöhter Entzündbarkeit vorhanden sind, durch betriebliche Verhältnisse große Möglichkeiten für eine Brandentstehung gegeben sind und in der Anfangsphase des Brandes mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist.
Bei erhöhter Brandgefährdung sind zusätzlich zur Grundausstattung Maßnahmen durchzuführen, wie z.B. die Bereitstellung eines Feuerlöschers an besonders gefährdeten Arbeitsplätzen, die Forderung des Einsatzes von Löschanlagen oder die Ausrüstung mit Brandmeldeanlagen. Hier weicht die ASR A2.2 deutlich von der ASR 13/1,2, die eine Verdopplung bzw. Verdreifachung der Feuerlöscheinheiten fordert.

Eine wesentliche Veränderung ist die Festlegung der maximalen Entfernung von 20 Meter von jeder Stelle der Arbeitsstätte zum nächstgelegenen Feuerlöscher.

Die bisherige Regelung der ASR 13/1,2, eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen, ist in der ASR A2.2 neu geregelt. Der Begriff des Brandschutzhelfers wird neu eingeführt. Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel wird 5% der Beschäftigten als ausreichend angesehen. Neben der theoretischen ist auch eine praktische Übung erforderlich und die Unterweisungsinhalte sind festgeschrieben.

An den Prüffristen für Feuerlöscher ändert sich gegenüber der ASR 13/1,2 nichts.

Die Ermittlung der Anzahl der Feuerlöscher ist wie folgt vorzunehmen:
1. Ermittlung der vorhandenen der Brandklassen
2. Ermittlung der Brandgefährdung gemäß Gefährdungsbeurteilung
3. Ermittlung der Löschmitteleinheiten in Abhängigkeit der Grundfläche für die Grundausstattung
4. Festlegung der für die Grundausstattung notwendigen Feuerlöscher
5. Festlegung von zusätzlichen Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung

Weitere ergänzende Infos finden Sie aktuell unter http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/Tagungen/pdf/Vortrag-ASKolloquiumDD-2011-Esser_Broy.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Quelle: Vortrag Dirk Eßer am 03.11.11 bei BAuA Dresden

Re: Arbeitsstättenrichtline ASR A 2.2

Verfasst: Do 23.02.2012 13:26
von Wiemann
ASR A2.2 aktuelle Informationen (23.02.12)

Wir möchten auf aktuelle Entwicklungen zum Stand der ASR A2.2 hinweisen. Die ASR A2.2 sollte im März 2012 veröffentlicht werden. Aber auf Grund eines Einspruches in der vergangenen Woche wird sich die Veröffentlichung weiter verzögern. Aktuell ist davon aus zugehen, das sich die Veröffentlichung bis in den Sommer verzögern wird.

Re: Arbeitsstättenrichtline ASR A 2.2

Verfasst: Di 28.08.2012 9:40
von Wiemann
ASR A2.2 aktuelle Informationen (28.08.12)

Die Entscheidung über die Veröffentlichung ist auf die 6. Sitzung des ASTA am 13.11.2012 verschoben worden.

Re: Arbeitsstättenrichtline ASR A 2.2

Verfasst: Di 02.10.2012 13:10
von Wiemann
Hallo liebe Forumsmitglieder,

nach den neuesten mir vorliegenden Informationen wird sich die Erscheinung der ASR A2.2 weiter verzögern. Jetzt angestrebter Zeitpunkt ist Mitte 2013.