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Pflichtschulung für Brandschutzbeauftrage nach DGUV 205-003

Verfasst: Mo 25.09.2023 10:54
von Brandschutzmagr112
Hallo liebe Brandschützer,

nach DGUV 205-003, sollen Brandschutzbeauftragte innerhalb eines 3-Jahreszyklus eine Fortbildung im Brandschutz oder in einem "systemischen Thema" absolvieren.

hier ein Auszug:

"Dazu muss der Unternehmer bzw. die Unternehmerin den Brandschutzbeauftragten die erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange ermöglichen. Fortbildungsthemen können insbesondere
sein:
• Themenbezogene Seminare zum anlagentechnischen, organisatorischen
und baulichen Brandschutz
• Branchenbezogene Seminare zum Brandschutz
• Spezialisierungsseminare (Explosionsschutz, Notfallmanagement,
Katastrophenschutz, Evakuierung, Luftfahrt, Bahn, usw.)
• Seminare zu Kommunikation, Didaktik, Präsentation
• Fachtagungen
Fortbildungsveranstaltungen sind innerhalb von drei Jahren mit mindestens
16 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten zu absolvieren. Der Abstand zwischen zwei Fortbildungsveranstaltungen soll drei Jahre nicht überschreiten."

Meine Frage hierzu ist:

Ich habe innerhalb dieser 3 Jahre sowohl den Brandschutzmanager als auch SiFA und mehrere andere Fortbildungen absolviert, reicht das um den "Titel" zu erhalten?
Sprich habe ich noch 3 Jahre Zeit, oder muss ich am ende dieser 3 Jahre noch eine Fachschulung besuchen?

Mir ist das Thema in der DGUV nicht spezifisch genug angegrenzt was mich etwas stutzig macht.

LG

Re: Pflichtschulung für Brandschutzbeauftrage nach DGUV 205-003

Verfasst: Do 04.01.2024 10:32
von Brommann
Hallo,

das reicht auf jeden Fall aus!

Ab der letzten 16-Stunden-Schulung beginnen die 3 Jahre, in denen man sich fortbilden muss, wieder aufs Neue.

Alle Termine dazu gibt es hier:

http://www.brandschutzbeauftragter.de

oder hier:

https://www.hdt.de/seminare-workshops/brandschutz/

Beste Grüße
Kai Brommann