Pflichtschulung für Brandschutzbeauftrage nach DGUV 205-003
Verfasst: Mo 25.09.2023 10:54
Hallo liebe Brandschützer,
nach DGUV 205-003, sollen Brandschutzbeauftragte innerhalb eines 3-Jahreszyklus eine Fortbildung im Brandschutz oder in einem "systemischen Thema" absolvieren.
hier ein Auszug:
"Dazu muss der Unternehmer bzw. die Unternehmerin den Brandschutzbeauftragten die erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange ermöglichen. Fortbildungsthemen können insbesondere
sein:
• Themenbezogene Seminare zum anlagentechnischen, organisatorischen
und baulichen Brandschutz
• Branchenbezogene Seminare zum Brandschutz
• Spezialisierungsseminare (Explosionsschutz, Notfallmanagement,
Katastrophenschutz, Evakuierung, Luftfahrt, Bahn, usw.)
• Seminare zu Kommunikation, Didaktik, Präsentation
• Fachtagungen
Fortbildungsveranstaltungen sind innerhalb von drei Jahren mit mindestens
16 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten zu absolvieren. Der Abstand zwischen zwei Fortbildungsveranstaltungen soll drei Jahre nicht überschreiten."
Meine Frage hierzu ist:
Ich habe innerhalb dieser 3 Jahre sowohl den Brandschutzmanager als auch SiFA und mehrere andere Fortbildungen absolviert, reicht das um den "Titel" zu erhalten?
Sprich habe ich noch 3 Jahre Zeit, oder muss ich am ende dieser 3 Jahre noch eine Fachschulung besuchen?
Mir ist das Thema in der DGUV nicht spezifisch genug angegrenzt was mich etwas stutzig macht.
LG
nach DGUV 205-003, sollen Brandschutzbeauftragte innerhalb eines 3-Jahreszyklus eine Fortbildung im Brandschutz oder in einem "systemischen Thema" absolvieren.
hier ein Auszug:
"Dazu muss der Unternehmer bzw. die Unternehmerin den Brandschutzbeauftragten die erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange ermöglichen. Fortbildungsthemen können insbesondere
sein:
• Themenbezogene Seminare zum anlagentechnischen, organisatorischen
und baulichen Brandschutz
• Branchenbezogene Seminare zum Brandschutz
• Spezialisierungsseminare (Explosionsschutz, Notfallmanagement,
Katastrophenschutz, Evakuierung, Luftfahrt, Bahn, usw.)
• Seminare zu Kommunikation, Didaktik, Präsentation
• Fachtagungen
Fortbildungsveranstaltungen sind innerhalb von drei Jahren mit mindestens
16 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten zu absolvieren. Der Abstand zwischen zwei Fortbildungsveranstaltungen soll drei Jahre nicht überschreiten."
Meine Frage hierzu ist:
Ich habe innerhalb dieser 3 Jahre sowohl den Brandschutzmanager als auch SiFA und mehrere andere Fortbildungen absolviert, reicht das um den "Titel" zu erhalten?
Sprich habe ich noch 3 Jahre Zeit, oder muss ich am ende dieser 3 Jahre noch eine Fachschulung besuchen?
Mir ist das Thema in der DGUV nicht spezifisch genug angegrenzt was mich etwas stutzig macht.
LG