VdS-Lehrgang „Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen“

Hier besteht die Möglichkeit Schulungstermine rund um den Brandschutz einzustellen. Diese Schulungstermine müssen den Vorgaben der vfdb-Richtlinie 12-09/01 2014-11 entsprechen. Bitte auf Aktualität achten und bei Bedarf direkt mit dem Ausbildungsträger in Kontakt treten.
André Schweda
Beiträge: 86
Registriert: Fr 04.05.2018 13:18

VdS-Lehrgang „Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen“

Beitragvon André Schweda » Mi 26.05.2021 15:30

Laut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen. Zudem wird die erforderliche Sachkunde für die monatliche, mindestens jedoch 3-monatliche Überprüfung von Feststellanlagen gemäß DIN 14677-1 vermittelt.

Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer "Fachkraft für Feststellanlagen" mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.

9,6 Unterrichtseinheiten bzw. 7,2 Zeitstunden gemäß IDD

Inhalt

• Gesetzliche Grundlagen
-Rettungs- und Fluchtwege nach der Musterbauordnung
-Beispiele aus den Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen
-Notausgänge
-Feuerschutztüren in Brandwänden, Komplextrennwänden und
-F 90-Wänden
-Rauchschutztüren in Fluren
-Gesetzliche und normative Festlegungen an Brandschutztüren und -toren

• Sicherungseinrichtungen an Türen
-Baurechtliche Grundsätze
-Fluchttürsteuerung
-Verriegelungseinrichtungen, elektrisch und mechanisch

• Bauartbedingte Funktionen von Brandschutztüren und -toren
-Feuerschutz, Rauchschutz, Schallschutz, Einbruchschutz
-Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen nach den Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Berlin
-Begutachtung von Demonstrationsobjekten

• Wartung von Brandschutztüren und -toren
-Umfang der Wartung
-Inspektion und Reparatur
-Zeitlicher Abstand
-Zulässige und unzulässige Arbeiten
-Führen eines Wartungsbuches
-Besondere Kriterien von 1- und 2-flügeligen Türen; Schiebetore und Rauchschutztüren

• Richtlinien für Feststellanlagen
-Projektierung/Abnahme/periodische Überwachung

Termine

Berlin: 18.01.2022
München: 06.07.2022
Köln: 13.12.2021 & 24.03.2022 & 30.05.2022 & 2 weitere Termine
Hamburg: 26.10.2022

Weitere Infos und Anmeldung unter:
vds.de/EL-LGTFSA

Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus:
Wir gehen zurzeit davon aus, dass der Lehrgang wie geplant stattfinden kann. Dabei legen wir großen Wert auf die Sicherheit aller Teilnehmer und Referenten. Selbstverständlich halten wir uns an alle behördlichen Auflagen und gehen teilweise sogar darüber hinaus. Alle Anforderungen und Maßnahmen werden täglich überprüft. Aktuelle Informationen finden Sie stets unter vds.de/bildung.



Immer aktuell informiert mit den News des VdS-Bildungszentrums.
Hier geht’s zur Anmeldung: vds.de/bz-newsletter