Richtline VBBD

Diskussionsbereich für Anregungen, Lob und Kritik zur neuen vbbd-Richtlinie. Die Richtlinie steht auf vbbd.de zum download in der Entwurfsfassung zur Verfügung.
hrbrandschutz

Richtline VBBD

Beitragvon hrbrandschutz » Do 23.08.2007 3:20

Hallo,
das ist ja jetzt nur der Entwurf, bis wann soll die denn in Kraft treten ? Steht irgendwie net drin- oder hab ich es überlesen.

Mfg
Simon

Wiemann
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Richtlinie Veröffentlichung

Beitragvon Wiemann » Fr 24.08.2007 14:10

Hallo zusammen,

die Richtlinie wird zum 01.10.07 veröffentlicht.

Grüße
Uwe Wiemann
Vorstand vbbd

hrbrandschutz

Beitragvon hrbrandschutz » Fr 24.08.2007 20:52

Hallo,
danke für die Info ! :supi:

Mfg
Simon

Hermann

Richtlinie VBBD

Beitragvon Hermann » Do 30.08.2007 9:30

Hallo zusammen,

ich finde die Richtlinie gut. Nach meiner Meinung jedoch sollte man auch berücksichtigen, dass es BSB gibt, die ihre Tätigkeit neben ihrer eigentlichen Arbeit im Betrieb wahrnehmen. Hier finde ich die Anforderungen und die Aufgaben als zu hoch gegriffen. Ein BSB ist kein Brandschutzsachverständiger bzw. Bauingenieur und wird auch keiner werden.
Auch erstellt der BSB keine Flucht u. Rettungspläne sondern hilft bei der Erstellung mit.

Mfg
Hermann

Sugus

Re: Richtlinie VBBD

Beitragvon Sugus » Do 30.08.2007 11:50

Hermann hat geschrieben:Nach meiner Meinung jedoch sollte man auch berücksichtigen, dass es BSB gibt, die ihre Tätigkeit neben ihrer eigentlichen Arbeit im Betrieb wahrnehmen. Hier finde ich die Anforderungen und die Aufgaben als zu hoch gegriffen.


Auf jeden Fall soll der BSB den Unternehmer in Sachen Brandschutz Fachkundig beraten. Dafür muss schon eine vernünftige Grundlage da sein.

Ich zum Beispiel bin Rettungsassistent (Assistent des Notarztes und Crewführer auf dem Rettungswagen) und habe das auch ein paar Jährchen gelernt. Jetzt fahre ich aber "nur noch" ab und zu. Sollen deshalb wesentlich andere Regeln gelten als für jemand der das jeden Tag macht? Allein die (in diesem Fall geforderte) Fortbildung erstreckt sich über eine Woche pro Jahr.

"Guten Tag, wir können ihrer Frau leider nicht helfen. Lebensbedrohlichen Unterzucker behandeln nur unsere Vollzeitkräfte."

Was würdest Du denn von so einer Aussage halten?

Grüße aus Baden
Marcus Michel

Huter

Beitragvon Huter » Do 30.08.2007 23:42

Hallo zusammen...

Nach meiner Meinung jedoch sollte man auch berücksichtigen, dass es BSB gibt, die ihre Tätigkeit neben ihrer eigentlichen Arbeit im Betrieb wahrnehmen. Hier finde ich die Anforderungen und die Aufgaben als zu hoch gegriffen.


Gerade dass ist doch Sinn und Zweck der Richtlinie, endliche einheitliche Bedingungen und Vorraussetzungen zu schaffen. Das ein BSB eben ein BSB ist, egal ob er seinen Lehrgang beim VDS, dem TüV oder sonst jemandem der die Schulung anbietet gemacht hat.

Dass jemand der sich täglich Hauptberuflich mit Brandschutz einem Teilzeit BSB vorraus ist klar und lässt sich nicht ändern.

Ich finde die RL auf jeden Fall sehr gut.

MfG
Stefan Huter

joko

Richtlinenentwurf - Lizenz-Bedingungen

Beitragvon joko » Do 13.09.2007 16:09

Hallo allerseits,

eine einheitliche und festgeschriebene und damit verbindliche Regelung
sorgt ja letztlich auch für Rechtssicherheit des BSB in der täglichen Arbeit.

Daher finde ich das sehr gut.

Was allerdings noch wichtig wäre ist:
a) Wer entscheidet welche Fortbildung für die Lizenzerhaltung anerkannt wird
b) kann man innerhalb der 3 Jahre mehrere Fortbildungen mit zusammen mindestens 16 LE (= minimum zwei randvolle Tage!) zusammenfassen?
(denn je länger Fortbildungen dauern - z.Teil mit Übernachtung - desto schwieriger wird es für den BSB diese genehmigt zu bekommen...)
c) wird es eine aktuelle Liste der anerkannten Fortbildungen(+Veranstalter) geben
oder
d) eine Art Siegel mit der der BSB anerkannte Fortbildungen gesichert
als Anerkennungsfähig erkennen kann?

und zuletzt: wie ist das Procedere für die Lizenzeintragung?

Viele Grüsse
Jochen Konrad

eisberg30

Beitragvon eisberg30 » Mi 19.09.2007 6:26

Servus

Die Richtlinie ist eine gute Sache.Dennoch habe ich einige Fragen.
Bin seit anfang 2005 als Nebentätigkeit BSB in unserer Firma.Habe auch meine 64 LE im Umweltinstitut Offenbach absolviert.
Ist das immer noch eine gültige Zertifizierung,wenn die Richtlinie in Kraft tritt?Oder muß man nochmals eine Prüfung bzw. LE ablegen,um
eine BSB-Lizenz zu erhalten.

Wo wird diese Lizenz eigentlich beantragt?

Mfg
N.Brown

Landsperger

Richtlinie vbbd 2007-01

Beitragvon Landsperger » Mo 01.10.2007 23:43

Hallo zusammen,

vielen Dank für die bis dato geschriebenen Anregungen zu der Richtlinie.
Wir werden die beschriebenen Punkte aufnehmen und mit der Richtlinie abstimmen.

MfG

Stefan Landsperger
Vorstand vbbd

RS-Brandschutztechnik

BSB Ausbildung bei Qualifizierten Organsiationen, aber.....

Beitragvon RS-Brandschutztechnik » Do 01.11.2007 20:03

Hallo,

ich bin BSB und habe die Ausbildung bei der BF Frankfurt und beim TÜV absolviert und das ganze war nicht ganz billig.

Leider werden in manchen Bundesländern die BSB Ausbildungen an Feuerwehrschulen für ca. 1/4 der Kosten angeboten, da diese von den Kommunen bezahlt werden.
Diese Ausbildung kann jeder ab Zugführer absolvieren egal wann er diesen Lehrgang absolviert hat und welche Größe die Feuerwehr am Standort hat.

Dies hat sich bei meiner Arbeit bemerkbar gemacht, da die Betriebsinhaber dann irgend einen dafür freistellen egal welchen Backround er mitbringt.
Ich persönlich finde das ein starkes Stück und Wettbewerbsdenken der Feuerwehrschulen.
Vor allem für die, die dies als Dienstleistung anbieten.

Ich weiß nicht in wie weit das hier im Verband bekannt ist ?

Beste Grüße
Karsten Sänger

hrbrandschutz

Beitragvon hrbrandschutz » Di 20.11.2007 2:41

Hallo,

ich finde den Beitrag von RS- Brandschutztechnik sehr intressant.
Aber warum gibt der vbbd dazu keine Stellungnahme ab ?


Mfg
Simon

Falk_HL
Beiträge: 281
Registriert: Mo 16.06.2003 14:55

Beitragvon Falk_HL » Mi 21.11.2007 14:40

Na weil wir derzeit im Zusammenhang mit der Richtlinie alle Hände voll zu tun haben und uns die 24 Stunden Tag einfach nicht ausreichen :zwink:

Im Ernst, natürlich lesen auch wir Vorständler die Beiträge, kommen aber tatsächlich nicht immer zum Schreiben hier im Forum.

Zunächst einmal auch mein Dank an alle, die hier ihre Gedanken, Anregungen und Hinweise kunt getan haben! :supi:

Gerade weil es höchst unterschiedliche Ausbildungsangebote, bspw. auch von den Feuerwehrschulen, gibt, diese wenig transparent sind, bedarf es einer zusätzlichen Publikationsmöglichkeit bezüglich der Qualitätsmerkmale.
Aus diesem Grund diskutieren wir derzeit sehr intensiv über die Möglichkeit zur Schaffung eines harmonisierten und tranzparenten Ausbildungsmarktes. Enden soll diese Arbeit in einem vbbd-Anerkennungsverfahren, welches zum Ziel hat, Ausbildungsträger die gemäß der vbbd Richtline ausbilden, via Gütesiegel zu kennzeichnen. Hierbei wird es eben nicht reichen zu deklarieren: "in Anlehnung an die vbbd Richtlinie VBBD 2007-01". Der Ausbildungsträger soll die notwendigen Grundelemente einer Basisausbildung (64 LE) nachweisen können, um mit dem vbbd-Gütesiegel werben zu können.

Letztlich können wir erst nach einem solchen Anerkennungsverfahren darüber befinden, ob die Ausbildungsqualität der Feuerwehrschulen im Sinne oder nicht im Sinne der Richtlinie steht.


Zur BSB-Lizenz:

Dieser Passus wird voraussichtlich in der endgültigen Version der Richtlinie entfallen! Bei der Einführung einer solchen Lizenz bedarf es Maßstäbe, die eine bereits zurückliegende Ausbildung zu bewerten vermag. Zu beachten sind darüber hinaus weitere Merkmale, bspw. die bisherige Einsatzzeit (Berufserfahrung), das Tätigkeitsfeld u. ä. eines BSB. Vorab sind demnach weitere Erarbeitungsprozesse notwendig aber auch die Erweiterung einer tragfähigen Plattform für ein solches Instrument.
An der Grundidee einer BSB-Lizenz möchten wir grundsätzlich festhalten, werden dieses aber zunächst außerhalb der Richtlinie zu realisieren haben.
Wichtig ist uns ein Instrument, welches zum einen die Ausbildung aber eben auch die Fortbildung der Brandschutzbeauftragten gewährleistet.
Grüße FH

hrbrandschutz

Beitragvon hrbrandschutz » Mi 21.11.2007 16:48

Hallo,

im Bezug auf die Feuerwehrschulen kann doch der vbbd nicht im Ernst erwarten das eine Feuerwehrschule sagt, jetzt gestalten wir die Ausbildung wie der vbbd das möchte. Sofern dies mit Kosten verbunden wäre, denke ich nicht das eine Feuerwehrschule mitmachen würde.

Prinizpell wäre es vielleicht mal sinnvoll gewesen im Vorfeld mit den Feuerwehrschulen die die Ausbildung im Programm haben zu reden, ob:
A: Sie die Ausbildung sein lassen- gerade im Bezug das es genug Firmen gibt die davon leben. ( Mitgliederschutz ?!)
B: Vielleicht die Ausbildung nicht so toll ist bzw. ob man sie an die neuen Richtlinien anpassen würde. Gerade vielleicht auch im Preisverhältnis der Ausbildung.

Des weiteren zu dem vbbd- Anerkennungsverfahren finde ich ganz in Ordnung, ich persönlich sehe habe die Chance für ein wirkliches Gütesiegel für vertan an.
Denn:
A: In vielen Regionalgruppen ist garnix los. Zumindest in etlichen....
B: Wieviele Brandschutzbeauftragte wissen über diese neue Richtlinie bescheid ? Und wie ist die Meinung dazu ?
C: Was ist mit den Anbietern die lediglich die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten anbieten, nix aber mit dem vbbd zutun haben ?
Wenn seine bisherigen Kunden mit der Ausbildung zufrieden waren, dürfte ihn ein solches Anerkennungsverfahren nicht besonders stören.
Wäre es nicht sinnvoll gewesen entsprechend über die Regionalgruppen und Regionalgruppenleiter eine Gesprächsrunde zu starten- vor allem mit denen Leuten die nicht im vbbd sind ? Stichwort Qualitätssicherung ?!
D: Was ist eigentlich mit denen Brandschutzbeauftragten die keine Ausbildung haben ?
E: Wie will der vbbd die Bevölkerung über dieses Gütesiegel aufklären, gerade zum Beispiel die die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gerne machen wollen ?
F: Was ist der Anreiz am Gütesiegel ?
Nur zusagen ich darf micht geprüfter Ausbilder etc. nennen- halte ich nicht für sinnvoll, gerade wenn dann die Anbieter die nix mit dem vbbd zutun haben ihr Ding weiter durchziehen, damit sind auch die Feuerwehrschulen gemeint !
G: Wäre es nicht Sinnvoll gewesen bzw. man kann es ja immer noch machen, vielleicht mal eine Diskussion mit den Feuerwehren zuführen, sich aus dem Gebiet Brandschutzbeauftragter rauszuhalten ?!

So ich denke das reicht mal für das erste......

:zwink:

Mfg
Simon

hrbrandschutz

Beitragvon hrbrandschutz » Mi 21.11.2007 17:53

Zum Thema BSB-Lizenz:

Warum kann man nicht bei denen Leuten bei denen Zweifel über die Ausbildung bestehen, in einer Qualifizierungsveranstaltung die man z.B. über die Regionalgruppen Regional durchführen könnte, machen ?

Auch vielleicht für die Personen die keine Ausbildung haben.

Ich finde da macht es sich der vbbd sehr einfach.... :down:

Des weiteren bei der Fortbildung sind da nicht die jeweiligen Anbietern von den Ausbildungen zum Brandschutzbeauftragten gefragt ?
Man könnte doch versuchen in einem Dialog festzulegen, das neben der Ausbildung auch in einem entsprechenden Zeitraum eine Fortbildung beinhaltet ist.

Oder der vbbd könnte doch über bzw. neben den Regionalgruppentreffen noch zusätzlich Regional Fortbildungen anbieten.

Mfg
Simon

Falk_HL
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Beitragvon Falk_HL » Do 29.11.2007 12:41

Hallo Simon,

ich finde es toll, dass du dich mit der Richtlinie so kritisch auseinander setzt! Ich möchte versuchen unseren Standpunkt zu verdeutlichen, in dem ich deine Punkte aufgreife:

... mit den Feuerwehrschulen die die Ausbildung im Programm haben zu reden, ob:
A: Sie die Ausbildung sein lassen- gerade im Bezug das es genug Firmen gibt die davon leben. ( Mitgliederschutz ?!)

Nun der vbbd e.V. kann sicherlich zu dem einen oder anderen Thema seine Meinung kund tun, was wir auch sicherlich umsetzten, aber mit erhobenem Zeigefinger können und möchten wir nicht agieren.

B: Vielleicht die Ausbildung nicht so toll ist bzw. ob man sie an die neuen Richtlinien anpassen würde. Gerade vielleicht auch im Preisverhältnis der Ausbildung.


Ich denke hier hast du den richtigen Gedankenansatz gefunden. Es tummeln sich sicherlich einige Anbieter auf dem Ausbildungsmarkt herum, die wir aufgrund der Art uns Weise der angebotenen und durchgeführten Ausbildung wenig toll finden. Das ist auch der Grund und unsere Motivation zu einer eigenen Richtlinie.

Dennoch müssen wir die Marktprinzipien beachten und soweit möglich für uns nutzen, sprich die Nachfrage regelt das Angebot und umgekehrt. Um auf der Nachfrage-Seite konkreter werden zu können, bedarf es eines Instruments (vbbd-Richtlinie) mit dem es möglich ist, Transparenz herzustellen.

Dem potentiellen BSB, der noch vor seiner Ausbildung steht, aufzuzeigen, auf was es ankommt, was wichtig und notwendig ist. Hat er dieses für sich erkannt, wird er danach auf dem Markt suchen. Durch das geplante Anerkennungsverfahren können sich diejenigen Ausbildungsträger, die unsere Ansichten teilen, durch unser Gütesiegel entsprechend werbeträchtig präsentieren.

Der zweite wichtige Ansatz ist der, auch dem Unternehmer oder/und dem Vorgesetzten also jenem der die Ausbildung bezahlen soll, zu überzeugen in die richtige Ausbildung zu investieren. Das ist nicht weniger einfach, aber auch hier gilt Transparenz herzustellen. Heute ist nicht ablesbar in welchem Preis/Leistungs-Verhältnis die angebotene Ausbildung steht. Was ist die Kosequenz(?), wenn möglich wird die preisgünstigste Ausbildung in Anspruch genommen.

Neben der Transparenz gibt es noch ein weiteren Hebel, Druck von außen. Da wir nicht der Gesetzgeber sind "nur" ein privatrechtlicher Verein, haben wir hierfür eher begrenzte Möglichkeiten. Das was wir tun können, ist ein Regelwerk zu etablieren und all die Kraft darin zu investieren, das dieses Regelwerkt allgemein anerkannt ist. Der Druck kommt folglich nicht von uns direkt, sondern über Dritte, die Einfluss auf Unternehmen ausüben können. Bspw. Versicherer, Behörden u.ä.
Uns geht es dabei nur um die Sache sprich um den BSB, damit dieser einen erfolgreichen Job ausüben kann und der Brandschutz und die Existenz vieler Arbeitsplätze gesichert ist.

A: In vielen Regionalgruppen ist garnix los. Zumindest in etlichen....
B: Wieviele Brandschutzbeauftragte wissen über diese neue Richtlinie bescheid ? Und wie ist die Meinung dazu ?
C: Was ist mit den Anbietern die lediglich die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten anbieten, nix aber mit dem vbbd zutun haben ?

zu A) Das was du im Forum ablesen konntest, spiegelt nicht das wieder, was an Aktivität läuft bzw. gelaufen ist! Auch sind die RG nicht für die Richtlinie zuständig, d.h. im Moment, zukünftig natürlich im Sinne eines Multiplikators für die Informationsweitergabe und Aufklärung.

zu B) Unsere Mitglieder schon und durch die Veröffentlichung des Entwurfes eine ganze Menge anderer. ... Das wäre die direkte Antwort... hier möchte ich betonen, wir reden derzeit über den Entwurf, die Richtlinie selbst ist ja noch nicht veröffentlicht. Wenn es soweit ist, werden wir selbstverständlich auf vielfältige Weise darauf aufmerksam machen. Das wird sicherlich sehr spannend :zwink: Die bisherigen Reaktionen und Meinungen zur zukünftigen Richtlinie waren hoch interessant und durchaus positiv, nicht nur auf Seiten der BSB!

zu C)
Grundsätzlich muss ich aber noch eines verdeutlichen: Es wäre grund falsch anzunehmen, dass wir nur in unserem Stübchen sitzen und mal eben eine Richtlinie schreiben. Die Arbeitskreise QAB und BEB, waren hier (2 Jahre) maßgeblich beteiligt und in diesen AK saßen viele renomierte Ausbildungsinstitutionen. Also so ganz allein sind wir mit unseren Überzeugungen nicht. Aber nochmal, das marktwirtschaftliche Prinzip und die politsche Arbeit muss unser Ansatz sein, alles andere findet sicherlich wenig Akzeptanz.

Kurzantworten zu:
D: Was ist eigentlich mit denen Brandschutzbeauftragten die keine Ausbildung haben ?
E: Wie will der vbbd die Bevölkerung über dieses Gütesiegel aufklären, gerade zum Beispiel die die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gerne machen wollen ?
F: Was ist der Anreiz am Gütesiegel ?


D: Sollten diese bestellt werden dürfen? Wer kann den Druck ausüben, damit soetwas möglichst nicht vorkommt? Genau..., die müssen wir Überzeugen. Mit was, mit unserer Richtlinie!
E: Soweit wie es irgendmöglich ist, mit vielen Fachartikeln, Öffentlichkeitsarbeit wo und wann immer es geht.
F: Transparenz des Preis/Leistungsverhältnis und je nach politischer Durchsetzungskraft der Richtlinie, ein durchaus interessantes Marketing-Objekt. Simon, es liegt an uns wie erfolgreich die Richtlinie werden wird und somit auch, wie wertvoll so ein Gütesiegel sein kann. Ich lade dich herzlich dazu ein, hier mitzuwirken!

Warum kann man nicht bei denen Leuten bei denen Zweifel über die Ausbildung bestehen, in einer Qualifizierungsveranstaltung die man z.B. über die Regionalgruppen Regional durchführen könnte, machen ?

Gern!!! :-) Du bekommst auch hier unsere volle Unterstützung, auch für die geplante Veranstaltung im März! Bitte sehe es uns nach, wenn wir derzeit nicht adhoc reagieren können, im Moment sind wir zeitlich sehr eingebunden, gerade auch wegen der Richtlinie! Aber es ist super toll, wenn wir Unterstützung bekommen!!!

Man könnte doch versuchen in einem Dialog festzulegen, das neben der Ausbildung auch in einem entsprechenden Zeitraum eine Fortbildung beinhaltet ist.

Punkt 3.1.2 unserer Richtlinie..., genau weil wir das für sehr wichtig erachten, ist die Fortbildung Bestandteil der Richtlinie.

So, dass solls mal gewesen sein, ich hoffe dass ich deine Fragen soweit beantworten konnten, wenn nicht, einfach nachhaken.
Grüße FH

hrbrandschutz

Beitragvon hrbrandschutz » Do 29.11.2007 23:28

Hallo,

ok danke für die Antwort, möchte aber noch ein paar Sachen anfügen:

1: Ich halte es trotzdem für bedenklich wenn man versucht eine neue Richtlinie zu etablieren, aber auf der anderen Seite nicht den Zeigefinger erheben will.
Gerade im Bezug auf die Feuerwehrschulen die Brandschutzbeauftragte ausbilden.

Von denen Feuerwehren bzw. Feuerwehrleuten die aufgrund ihrer Ausbildung als Feuerwehrmann noch zusätzlich als BSB in ihren Betrieben arbeiten, will ich jetzt garnicht anfangen.


2: Wie sieht es eigentlich mit der vfdb Richtlinie 12/09 aus ?
Nimmt der vfdb dann Abstand zu seiner Richtlinie ?

3: Natürlich regelt die Nachfrage das Angebot, dann muss man aber auch so ehrlich sein und sich eingestehen das es noch viele Betriebe gibt die z.B. im Bezug Brandschutz nur eine Geldverschwendung sehen.
Wenn dann doch solche Betriebe in den Brandschutz investieren wollen, dann wird es meist nur was günstiges sein. Und damit wären wir auch wieder beim Thema Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten.

Dieses Problem sieht man doch auch im Bereich der Feuerlöscherwartung !


Zitat:
Das was du im Forum ablesen konntest, spiegelt nicht das wieder, was an Aktivität läuft bzw. gelaufen ist! Auch sind die RG nicht für die Richtlinie zuständig, d.h. im Moment, zukünftig natürlich im Sinne eines Multiplikators für die Informationsweitergabe und Aufklärung.
Ende


Ja wie sieht denn die Zukunft der Regionalgruppen aus ?

Zitat:
Soweit wie es irgendmöglich ist, mit vielen Fachartikeln, Öffentlichkeitsarbeit wo und wann immer es geht.
Ende


Also ich muss von meiner Sicht her sagen das ich bis zum heutigen Tage noch zu keinem Thema im Bezug Brandschutz, was vom vbbd in der Fachpresse gelesen habe.

Wie bekannt ist denn der vbbd in der Öffentlichkeit ?
Wie bekannt ist er denn in den Feuerwehren ?
Wurde dazu mal eine Umfrage gemacht z.B. in einem Online-Forum ?

Ich bin mir sicher das der vbbd bei vielen Leuten unbekannt ist.
Dies wäre dann auch intressant im Bezug der etablierung der neuen Richtlinie.

:zwink:

Mfg
Simon

Sugus

Beitragvon Sugus » Fr 30.11.2007 2:02

hrbrandschutz hat geschrieben:Wie bekannt ist denn der vbbd in der Öffentlichkeit ?
Wie bekannt ist er denn in den Feuerwehren ?


Wenn man unter Öffentlichkeit die Fachöffentlichkeit versteht, dann sind den leitenden Positionen sicher die die BSB und der VBBD bekannt.
Um das Wissen um beides in der Basis zu erweitern könnte tatsächlich ein Artikel in Fachzeitschriften, die vornehmlich von der Basis gelesen werden, zur Horizonterweiterung führen.
Kontakte stelle ich gerne her.

Grüße aus Baden

Marcus Michel

hrbrandschutz

Beitragvon hrbrandschutz » Fr 30.11.2007 3:21

Hallo,

nö damit ist nicht nur die Fachöffentlichkeit gemeint, generell in der Öffentlichkeit.

Ich denke nicht das viele Unternehmer irgendwelche Fachzeitschriften im Bezug Brandschutz lesen.
Somit wie sollen Sie von einer neuen Richtlinie, Vorteile der Richtlinie etc. etc. wissen ?
Mit Veröffentlichungen in Fachzeitschriften kann man einen Kontakt bzw. Dialog mit den Feuerwehren aufbauen aber nicht zu den Unternehmen.

Also ist die einfachste und billigste Lösung: Regionalgruppen

Das war ja auch mein Ansatz im Bezug auf die Regionalgruppen.
Über die Regionalgruppen kann man:
A: Werbung für die Qualität einer Ausbildung z.B. in den Betrieben.
Oder in regionalen Infoveranstaltungen für Betriebe zum Beispiel durch die Regionalgruppenleiter.
B: Hat man die möglichkeit über die Regionalgruppen Kontakt auch zu denen Brandschutz- Dienstleistern aufzunehmen die nicht im vbbd sind.
(Qualität/ Qualitätsschutz)


Mfg
Simon

P.S. Hat der vbbd eigentlich auch Banner zum Tausch ? Ich betreue als Moderator ein Feuerwehrforum, vielleicht könnte man ja die Banner tauschen, falls Interesse besteht ?

Vorstand vbbd

Beitragvon Vorstand vbbd » Mi 05.12.2007 1:25

An alle Richtlinien-Interessierten!

Der Vorstand möchte sich an dieser Stelle recht herzlich für die zahlreichen Anregungen und Hinweise bedanken, welche auch außerhalb dieses Forum bei uns eingegangen sind.

Die Diskussionen hierüber, d. h. die Prüfung auf Berücksichtigung Ihrer Vorschläge zu unserer Rintlinie "VBBD 2007-01", ist nach Auffassung des Vorstandes ein tollerierbarer Grund für die Veränderung unseres Zeitplanes der endgültigen Veröffentlichung.

In den vor uns liegenden sechs Wochen werden nochmals wichtige Gespräche notwendig, um den bisher erreichten Konsens, auch außerhalb des vbbd's zu festigen bzw. zu erweitern. Die Richtlinienerarbeitung selbst, ist zwischenzeitlich weitgehend abgeschlossen, so dass wir nunmehr mit einer Herausgabe gegen Ende Januar 2008 rechnen dürfen.

Nochmals ein herzliches Dankenschön an alle, die sich für unsere Richtlinie eingesetz, und engagiert haben. Gleichzeitig können wir mit gutem Glauben davon ausgehen, eine erfolgreiche Arbeit geleistet zu haben und so freuen wir uns bereits auf das kommende Jahr!

Hochwertige Ausbildung, regelmäßige Fortbildung und geregelte Einsatzzeiten für den BSB

Die vbbd-Richtlinie VBBD 2007-01

Vorstand des vbbd e.V.

hrbrandschutz

Beitragvon hrbrandschutz » Mi 12.12.2007 10:23

Hallo,

ich persönlich gehe von keinem Erfolg aus, da die Rahmenbedingungen bei weitem nicht stimmen !

Mfg
Simon