Betriebliche Feier in Lagerhalle mit ca. 400 Gästen

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Szensny

Betriebliche Feier in Lagerhalle mit ca. 400 Gästen

Beitragvon Szensny » Do 12.09.2019 14:56

Hallo zusammen,
nächstes Wochenende findet bei uns im Unternehmen eine betriebliche Feier statt. Zu dieser sind ca. 400 geladene Gäste eingeladen, diese sind alle Ortsunkundig.
Die Räumlichkeit ist eine ehemalige Lagerhalle die aktuelle umgebaut wird und leer steht.

Hier werden Tische und Stühle aufgebaut für die Gäste, es gibt eine größere Bühne für Live Musik und es gibt eine Bar sowie einen Getränkeausschank.

Nun gibt es verschiedene Meinungen welche Vorschriften hier eingehalten werden müssen.
Ich habe geraten sich an der Versammlungsstättenv. zu orientieren. Da hat man jetzt seine Zweifel ob man so viele Richtlinien einhalten muss.

Durchgesetzt habe ich bisher zumindest eine provisorische Fluchtwegbeschilderung sowie passende Anzahl an Löschmitteln.

Gibt es hier noch vorschriften die eingehalten werden müssen?

Fluchtwege? Anfahrtswege? Sammelplätze? Evakuierungshelfer?

Das ganze ist bezogen auf Baden Württemberg.
Wäre schön wenn mir da jemand Tipps geben könnte mit evtl. entsprechenden Vorschriften.

Danke
Sebastian

B Hujer
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Wohnort: Marktoberdorf

Re: Betriebliche Feier in Lagerhalle mit ca. 400 Gästen

Beitragvon B Hujer » Fr 13.09.2019 8:05

Szensny hat geschrieben:Hallo zusammen,
nächstes Wochenende findet bei uns im Unternehmen eine betriebliche Feier statt. Zu dieser sind ca. 400 geladene Gäste eingeladen, diese sind alle Ortsunkundig.
Die Räumlichkeit ist eine ehemalige Lagerhalle die aktuelle umgebaut wird und leer steht.

Hier werden Tische und Stühle aufgebaut für die Gäste, es gibt eine größere Bühne für Live Musik und es gibt eine Bar sowie einen Getränkeausschank.

Nun gibt es verschiedene Meinungen welche Vorschriften hier eingehalten werden müssen.
Ich habe geraten sich an der Versammlungsstättenv. zu orientieren. Da hat man jetzt seine Zweifel ob man so viele Richtlinien einhalten muss.

Durchgesetzt habe ich bisher zumindest eine provisorische Fluchtwegbeschilderung sowie passende Anzahl an Löschmitteln.

Gibt es hier noch vorschriften die eingehalten werden müssen?

Fluchtwege? Anfahrtswege? Sammelplätze? Evakuierungshelfer?

Das ganze ist bezogen auf Baden Württemberg.
Wäre schön wenn mir da jemand Tipps geben könnte mit evtl. entsprechenden Vorschriften.

Danke
Sebastian


Die VersammlungsstättenVO ist mit Sicherheit aufgrund der Personenanzahl und Bühne eine gute Idee.
Hierbei sollte auch auf die Bestuhlung geachtet werden (Einhaltung der Abstände und Rettungswegbreiten).
Evakuierungshelfer sollten in einer angemessenen Anzahl vorhanden sein, ebenso wie der Sammelplatz, der die Kapazität der Veranstaltung entsprechen sollte.

Meiner Meinung nach hast du nichts übersehen.

PBRM
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Re: Betriebliche Feier in Lagerhalle mit ca. 400 Gästen

Beitragvon PBRM » Fr 13.09.2019 11:45

Hallo,

die Fragestellung bezog sich auf die Vorschriften die eingehalten werden müssen ...

Da würde ich anregen, eine temporäre Umnutzung der Bauaufsichtbehörde anzuzeigen.

Die entsprechende Regelung in § 47 VStättV [3] "Vorübergehende Verwendung von Räumen" lautet:
"Sollen Veranstaltungen nach § 2 Abs. 1 vor mehr als 200 Besuchern nur vorübergehend in Räumen durchgeführt werden, die nicht den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen, ist dies der zuständigen Bauaufsichtsbehörde unter Angabe von Art, Ort, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung sowie der vo­raussichtlichen Teilnehmerzahl rechtzeitig anzuzeigen; dies gilt nicht für die Durchführung von Veranstaltungen in Räumen, die als Versammlungsräume genehmigt sind, wenn die Genehmigung die Art der Veranstaltung einschließt.
Mit freundliche Grüßen

PBRM