Hallo zusammen,
ich bin seit heute hier angemeldet, weil ich hoffe Information zu bekommen.
Ich bin seit 29 Jahren Feuerwehrbeamter im mittleren technischen Verwaltungsdienst, Fachrichtung Feuerwehr als Beamter tätig.
Nun ist es so das bei meiner Frau in der Arztpraxis eine Brandschutzunterweisung durchgeführt werden muss.Leider kann Ihr da niemand so richtig weiterhelfen.
Da habe ich mir gedacht, das ich mich mit einigen Kollegen selbständig mache.
Weiß jemand ob das als Freiberufler geht? Welche Vorraussetzungen benötige ich?
Laut DGUV 205-023, §4 sollte das mit meiner B3 (Gruppenführer )-Qualikation funktionieren.
Ich wäre über Infos sehr dankbar.
Gruß
Michael
Selbständigkeit als externer Brandschutzbeauftragter.
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Re: Selbständigkeit als externer Brandschutzbeauftragter.
die Qualifikation ist eine, die Freiberuflichkeit das andere... hier würde ich mit einem Steuerberater reden und Rücksprache mit dem Finanzamt halten …..
Re: Selbständigkeit als externer Brandschutzbeauftragter.
Hallo Michael,
wenn du als Gruppenführer für den Einsatzdienst ausgebildet bist und dort auch zeitnah noch tätig,
solltest du eine Brandschutzunterweisung für Brandschutzhelfer durchführen können.
Aber ein Selbstständigkeit als Brandschutzbeauftragter erfordert weitere Kenntnisse
wenn du als Gruppenführer für den Einsatzdienst ausgebildet bist und dort auch zeitnah noch tätig,
solltest du eine Brandschutzunterweisung für Brandschutzhelfer durchführen können.
Aber ein Selbstständigkeit als Brandschutzbeauftragter erfordert weitere Kenntnisse