Brandlasten am Gebäude

Alles was allgemeiner Natur bzw. nicht zuzuordnen ist, steht hier!
kiliandw
Beiträge: 4
Registriert: Mi 19.12.2018 14:45

Brandlasten am Gebäude

Beitragvon kiliandw » Di 19.02.2019 15:29

Hallo Kollegen,

gibt es Vorschriften die uns Abstände von Brandlasten (z.B Holzpaletten oder ähnliches) zum Gebäude vorschrieben.

Ich habe da mal was von 5 m gehört.

THE
Beiträge: 125
Registriert: Do 28.12.2017 16:53

Re: Brandlasten am Gebäude

Beitragvon THE » Di 19.02.2019 16:01

Nach öffentlichem Recht reicht der Brandschutzabstand aus, der in der Landesbauordnung vorgeschrieben ist (Abstandsflächen). Danach dürfen Holzpaletten bis zu 3,00m bzw. in manchen Ländern sogar 2,50m an der Grundstücksgrenze gelagert werden.

clammer
Beiträge: 607
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Brandlasten am Gebäude

Beitragvon clammer » Mi 20.02.2019 9:24

siehe VdS 2000 "Brandschutz im Betrieb"
- Sammlung von brennbaren Abfällen in im Freien aufgestellten, geschlossenen Container oder anderen Behältnissen. Der Abstand der Abfallsammelstelle sollte mindestens 10 m von Gebäuden entfernt liegen (mindestens 5 m bei Müllpresscontainern)
- keine Lagerung brennbarer Materialien auf Rampen, unter Vordächern oder direkt am Gebäude
- keine Lagerung brennbarer Materialien im unmittelbaren Bereich der Außenumzäunung
...
- brennbare Stoffe nicht an Außenwänden lagern, da ein Brand von hier aus auf das Gebäude übergreifen könnte; es ist ein Mindestabstand von 5 m erforderlich,

Gruß
C. Lammer

kiliandw
Beiträge: 4
Registriert: Mi 19.12.2018 14:45

Re: Brandlasten am Gebäude

Beitragvon kiliandw » Mi 20.02.2019 9:47

Vielen Dank für die Info :supi:

TobiB

Re: Brandlasten am Gebäude

Beitragvon TobiB » Di 04.06.2019 13:13

clammer hat geschrieben:siehe VdS 2000 "Brandschutz im Betrieb"
- Sammlung von brennbaren Abfällen in im Freien aufgestellten, geschlossenen Container oder anderen Behältnissen. Der Abstand der Abfallsammelstelle sollte mindestens 10 m von Gebäuden entfernt liegen (mindestens 5 m bei Müllpresscontainern)
- keine Lagerung brennbarer Materialien auf Rampen, unter Vordächern oder direkt am Gebäude
- keine Lagerung brennbarer Materialien im unmittelbaren Bereich der Außenumzäunung
...
- brennbare Stoffe nicht an Außenwänden lagern, da ein Brand von hier aus auf das Gebäude übergreifen könnte; es ist ein Mindestabstand von 5 m erforderlich,

Gruß
C. Lammer



Hallo, ich hätte hierzu eine Frage:
Wenn die Rampe bzw. das Vordach gesprinklert ist, wie verhält es sich dann hier mit der (vorübergehenden) Lagerung von brennbaren Materialien?

Viele Grüße
Tobi