Bestellung zum Brandschutzbeauftragten
Verfasst: Mo 18.12.2017 11:08
Hallo zusammen.
Ich bin in der Haustechnik angesiedelt und habe den Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten erfolgreich absolviert. Nun steht noch die schriftliche Bestellung aus.
Ich verstehe es doch richtig, dass ich zwingend auch die Aufgaben benannt bekommen muss für welche ich zuständig sein soll, richtig? Ich möchte nicht in die Situation kommen einfach benannt zu werden und es heißt dann "mach mal"! Das Muster Schreiben mit der Bestellung und dem Beiblatt mit den Aufgaben die angekreuzt werden können habe ich.
Wäre es auch ratsam den Arbeitgeber darum zu bitten, dass er klärt ob ich mit diesen Aufgaben in seiner Betriebs Haftpflicht mitversichert werden kann? Wie macht ihr das alle so?
Müssen die aufgedeckten Mängel zwingend dem Unternehmer direkt angezeigt werden? Kann man auch irgendwie drum herum kommen, dass man nicht an einem weiteren Objekt als Brandschutzbeauftragter tätig sein muss? Ich werde natürlich die Position des Brandschutzbeauftragten sehr ernst nehmen, weil ich ja auch eine Haftung mit übernehme. Vorerfahrung in diesem Bereich habe ich schon sammeln können. Also fällt es mir nicht ganz so schwer.
Ich wäre euch sehr dankbar für Tipps und Anregungen, damit ich bei dem nächsten Gespräch wo es um die Bestellung geht besser vorbereitet bin.
Ich bin in der Haustechnik angesiedelt und habe den Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten erfolgreich absolviert. Nun steht noch die schriftliche Bestellung aus.
Ich verstehe es doch richtig, dass ich zwingend auch die Aufgaben benannt bekommen muss für welche ich zuständig sein soll, richtig? Ich möchte nicht in die Situation kommen einfach benannt zu werden und es heißt dann "mach mal"! Das Muster Schreiben mit der Bestellung und dem Beiblatt mit den Aufgaben die angekreuzt werden können habe ich.
Wäre es auch ratsam den Arbeitgeber darum zu bitten, dass er klärt ob ich mit diesen Aufgaben in seiner Betriebs Haftpflicht mitversichert werden kann? Wie macht ihr das alle so?
Müssen die aufgedeckten Mängel zwingend dem Unternehmer direkt angezeigt werden? Kann man auch irgendwie drum herum kommen, dass man nicht an einem weiteren Objekt als Brandschutzbeauftragter tätig sein muss? Ich werde natürlich die Position des Brandschutzbeauftragten sehr ernst nehmen, weil ich ja auch eine Haftung mit übernehme. Vorerfahrung in diesem Bereich habe ich schon sammeln können. Also fällt es mir nicht ganz so schwer.
Ich wäre euch sehr dankbar für Tipps und Anregungen, damit ich bei dem nächsten Gespräch wo es um die Bestellung geht besser vorbereitet bin.