Suche Informationen zur Gründung einer Betriebsfeuerwehr

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BBS

Suche Informationen zur Gründung einer Betriebsfeuerwehr

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Brandschützer,

ich arbeite in einem Automobilzulieferunternehmen in NRW. Wir haben ca. 700 Beschäftigte. Ich bin mit der Gründung einer Betriebsfeuerwehr beauftragt worden. Es wäre schön, wenn mir jemand diesbezüglich Informationen oder Links zukommen lassen könnte. Mich Interessiert die grundsätzliche Planung der Feuerwehr.

Gruß
S.

BBS

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Hallo,

ich bin als Kommandant einer Betriebsfeuerwehr (keiner anerkannten Werkfeuerwehr) tätig. Bevor Sie irgendetwas einleiten, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, ob Ihre Beauftragung auf dem Schutzinteresse Ihres Unternehmens basiert oder aus einer behördlichen Forderung, die Teil der Betriebserlaubnis für das Werk ist. Handelt es sich um eine Behördenauflage, sind die Rahmenbedingungen darin festgeschrieben. (also Verfügbarkeit von xx Männern und Frauen über xx
Stunden am Tag; Mindestausrüstung etc.). Sollen Sie "nur" aus Firmeninteresse existieren (was ja zum Mindest ein Interesse Seitens der Geschäftsleitung am Brandschutz signalisiert) sollten Sie mal im Brandschutzgutachten für Ihr Unternehmen nachsehen (Bestandteil der Baugenehmigung) Sind hier z.B. zweite Rettungswege über Rettungsgeräte der Feuerwehr genehmigt worden, sollten Sie die Technik dafür einplanen. Im Brandschutzgutachten festgeschriebene "Erledigungspunkte" für eine
Betriebsfeuerwehr sollten den Grundstein Ihrer Ausrüstung, Ausbildung und personellen Besetzung darstellen.
In unserer Betriebsfeuerwehr gibt es 4 hauptamtliche Mitarbeiter und 150 freiwillige Kameraden und Kameradinnen (30%Frauenanteil). Sollten Sie weitere Fragen haben kann ich Ihnen nur anbieten, mich unter Tel. 0172 7950101 anzurufen und wir können uns anhand der konkreten betrieblichen Gegebenheiten unterhalten.

Gruß G.Lahmann

Gesendet von lahmann,gunnar 16.07.2001 07:44:06

Saegenschnitter

Beitragvon Saegenschnitter » Di 15.07.2003 1:00

Hallo S.,

soweit mir bekannt ist gilt für NRW genauso wie bei mir in Bayern für die Aufstellung einer Betriebsfeuerwehr folgendes:

1. Auflage des zuständigen KVR / LRA für den jeweilige Firma, dort ist auch die Forderung für eine BtrFw niedergeschrieben. Hierin ist auch zu lesen wie Stark die BtrFw sein und wer hier wie Dienst tun soll (gemeint ist hier z.B. wieviel Personal während der Betriebszeit und oder auch 24 h erreichbar sein müssen usw.)

2. Stärke, Ausbildung und Materielle Ausstattung regelt das jeweilige Feuerwehrgesetz sowie deren Ausführungsbestimmungen;

3. Die jeweilige Kreisbrandbehörde o.ä. berät sicher auch bei der Aufstellung der BtrFW;

4. weitere Auskünfte hierzu auch beim jeweiligen Feuerwehrverband,sowie beim Deutschen Werkfeuerwehrverband;

mfg

Kurt Sägenschnitter

Gesendet von Kurt Sägenschnitter 01.07.2001 22:57:41

Vonhof

Beitragvon Vonhof » Di 15.07.2003 1:00

Ich bin jetzt kein Experte für das Aufstellen privater Feuerwehren, soweit ich informiert bin ist in NRW aber nur noch das Aufstellen von Werkfeuerwehren geregelt. Der Begriff "Betriebsfeuerwehr" ist aus dem "neuen" FSHG (Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz) vollkommen verschwunden. Das hat auch einige Betriebsfeuerwehren dazu bewogen, sich als Werkfeuerwehr anerkennen zu lassen, obwohl gleichzeitig die Anforderungen an Werkfeuerwehren gestiegen sind.

Was somit das Aufstellen von Mannschaft und Gerät und die Einsatz-/Alarmorganisation in NRW betrifft, so bleibt das - vermute ich - für BetrFwen rein dem Sicherheitsinteresse des Unternehmers vorbehalten.

MfG
Alexander Vonhof

Gesendet von Alexander Vonhof 02.07.2001 10:34:28