Anforderung an Sicherheitsbeleuchtung DIN VDE 0108

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Schaeffer

Anforderung an Sicherheitsbeleuchtung DIN VDE 0108

Beitragvon Schaeffer » Di 15.07.2003 1:00

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

nach der obigen Vorschrift muss die Rettungszeichenbeleuchtung in der Regel eine Dauerbeleuchtung sein (Ausnahme: Arbeitsstättenwege). Letzte Woche
besuchte ich eine Rehaklinik. Der Betreiber erklärte mir, dass er eine Ausnahmegenehmigung bekommen habe, diese Rettungszeichenbeleuchtung so
schalten zu dürfen, dass sie nur bei Stromausfall aktiv wird. Ich kann es einfach nicht glauben, dass so etwas genehmigt wird. Was meinen Sie??

Mit kollegialem Gruss:
Peter Schäffer

Gesendet von Peter Schaeffer 12.06.2001 14:42:30

Gast

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Herr Schaeffer,

diese Regelung ist im Klinikbereich ohne weiteres denkbar. In Anlehnung an die VBG 125 i.V.m. § 55 ArbStättV sind Flucht- und Rettungswege in Arbeitstätten - hierzu zählt auch eine Rehaklinik - deutlich sichtbar, in Augenhöhe und mindestens stark nachleuchtend zu kennzeichnen. Die übliche Regelung sieht vor, dass der Fluchtwegverlauf mit stark nachleuchtenden und lediglich der direkte Ausgang ins Freie selbstleuchtend ausgeführt ist (üblich..., weil je nach BL die GAAs unterschiedlicher Auffassung sind). Bei selbstleuchtenden Hinweisen ist darauf zu achten, daß heir eine USV und/ oder Notstromaufschaltung erforderlich ist. Aus finanziellen Gründen werden selbst hier Ausnahmen nach stark nachleuchtend durchgesetzt. Übrigends, in Anlehnung an die NFPA Regulations "Rescue Exit Standart Regulation" wird seit geraumer Zeit über eine Novellierung der VBG 125 nachgedacht. Diese sieht vor, sämtliche Sicherheitsbeleuchtungen in bodennähe (macht meines Erachtens auch Sinn) anzubringen (siehe U-Bahnen in den USA und Japan - eine Art Lauflichtbahn).

Grüße
Thomas Scheid

Schaeffer

Beitragvon Schaeffer » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Herr Scheid,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Auch ich bin der Meinung, dass Bodennähe angebracht wäre.

In der Rehaklinik handelt es sich aber nicht um nachleuchtende Schilder sondern um Dauerbeleuchtungseinrichtungen (ohne Dauerbeleuchtung). Das irritiert mich etwas. Die VDE 0108, die mir vorliegt, schreibt ausserdem, dass ein Verstoss gegen die Regeln nach § 323 STGB als "Baugefährdung" streng bestraft werden kann. Dieser Paragraph ist allerdings gestrichen worden. Den Ersatz-Paragraphen habe ich allerdings noch nicht ausfindig machen können.

Gruss
Peter Schäffer

Gesendet von Peter Schaeffer 12.06.2001 18:25:32

J._Schmidt

Beitragvon J._Schmidt » Di 15.07.2003 1:00

Ich kann mich der Aussage von Herrn Scheid nur anschließen.

Eine Ausnahme muss schriftlich von der zuständigen Behörde genehmigt sein. Ansonsten sollte man sich immer mit dem bauaufsichtl. anerkannten Sachverständigen kurzschliessen, welcher das Gebäude abnimmt.

PS: Fragen zur 0108 können auch im Forum von www.esbs.de formuliert werden.

Gesendet von Jörg Schmidt 15.06.2001 07:52:18

Gast

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Herr Schaeffer,

es ist richtig, dass der ehem. § 323 diese Ahnungsmöglichkeit offen läßt, jedoch....... die Kommentierung Schönfelder/ Ziegler zu § 323 StGB sagt aus, daß bei diesem Offizialdelikt im Hinblick auf die Deliktwürdigkeit grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen muß.
Im Falle der Rehaklinik - Sonderbau nach LBO - kann die Behörde Ausnahmen zulassen. Diese Ausnahmegenehmigung im Zustimmungsverfahren muß jedoch formell mittels eines Bescheids oder sonstigen behördlichen Schreiben vorliegen.

Sollte die Genehmigung der Aufsichts- oder Brandbehörde vorliegen, ... alles o.K.

Gruß
Thomas Scheid

Gesendet von Thomas Scheid 13.06.2001 10:09:43