Brandschutzbeauftragter auch aus Reihen der Freiw. Feuerwehr

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Gast

Brandschutzbeauftragter auch aus Reihen der Freiw. Feuerwehr

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

In der neuen Richtlinie wird von der Qualifikation zur Bestellung von Brandsch.bauftragten gesprochen. Hier sind u.a. hauptamtliche Feuerwehrangehörige und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zusatzausbildung gesprochen. Wie sieht es mit Sicherheitsfachkräften aus,
die in einer Freiwilligen Feuerwehr tätig sind und eine Ausbildung zum Gruppenführer/ Zugführer haben ? Die Ausbildungen in den freiwilligen Feuerwehren (Gruppenführer/ Zugführer) haben den gleichen Lehrstoffplan wie in der Richtlinie gefordert!

Kann dieser Personenkreis ebenfalls zu Brandschutzbeauftragten bestellt werden ???

Gesendet von M. Brinkmann 07.06.2001 08:58:05

Gast

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Sehr geehrter Herr Brinkmann,

ich denke, dass in der Richtlinie an und für sich konkret definiert wurde welcher Personenkreis innerhalb des Feuerwehrtechnischen Dienstes grundsätzlich zum BSB bestellt werden kann. Um Ihre Frage jedoch konkret beantworten zu können, müsste ich die Ausbildungsinhalte Ihrer Ausbildung insbesondere den Teil des Betrieblichen Brandschutzes, kennen. Leider bin ich nicht im Besitz dieser Kenntnisse. Ich bin davon überzeugt, dass Ihre Ausbildung durchaus umfangreich war und sich qualitativ auf hohem Niveau bewegte. Dennoch geht es in der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten neben den elementaren Grundkenntnissen auch darum, Brandrisiken die sich im Betrieb in vielschichtiger Weise zeigen, einzuschätzen bzw. zu analysieren. Hierzu sind die Gebäudegegebenheiten, Einteilung von Brandabschnitten, vorhandene vorbeugende Maßnahmen, wie Sprinkleranlagen, CO2-Anlagen usw., Umfang und Ausbildungsgrad der
Beschäftigten etc. zu berücksichtigen. Was ich damit zum Ausdruck bringen möchte ist, dass die Ausbildung zum BSB im Hinblick auf den vorbeugenden betrieblichen Brandschutzes aufgebaut ist. (Lüftungsanlagen, Kabelanlagen, vbf-Läger....) Mir obliegt es nicht Ihre Ausbildung zu beurteilen (was den BSB anbelangt), dennoch bin ich davon überzeugt das Sich die Aufgaben eines Gruppenführer/ Zugführer schon grundsätzlich von den Aufgaben eines BSB unterscheiden und sich dieses somit auch in der entsprechenden Ausbildung
wiederspiegelt. Eine Ableitung Feuerwehr gleich Brandschutzbeauftragter wurde deshalb in dieser Richtlinie nicht zugelassen. Dieses wurde
insbesondere vom Werkfeuerwehrverband sowie dem DfV gefordert.

MfG
F. Hauptlorenz

Gesendet von Vorstand 08.06.2001 11:11:48