Brandschau/wiederkehrende Prüfungen

Alles was allgemeiner Natur bzw. nicht zuzuordnen ist, steht hier!
Gast

Brandschau/wiederkehrende Prüfungen

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Liebe Kollegen!

Brandschauen oder wie immer sie heißen mögen gehören, soviel ich weiß, mittlerweile in allen Bundesländern zum Standard der Prüfungen ab einer gewissen Größe bzw.Gefährdungsgrad der Gebäude besonderer Art oder Nutzung. Kann mir jemand weiterhelfen, wie verfahren wird, wenn nicht die Gemeinde die Genehmigung erteilt hat, sondern eine staatliche Baubehörde sich selbst (im Rahmen des Zustimmungsverfahrens) das Bauvorhaben genehmigt hat, und, wie ich vermute, insofern auch für die Brandschauen selbst verantwortlich
ist? Ich denke hier insbesondere an die Deutsche Bahn, Post, Staatsbauverwaltungen. Mein besonderes Problem sind Botschaften im Ausland, die , die nach deutschem Recht erstellt werden, und in die ausländische Bauaufsichtsbehörden kein Zutrittsrecht haben?

Vielen Dank im Voraus

Gesendet von Paul Schmitz 11.05.2001 08:30:22

BBS

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Sehr geehrter Herr Schmitz,

dieses Thema ist wohl länderübergreifend und unerschöpflich, Dank der unterschiedlichen Brandschutzvorschriften. Doch eine gute Möglichkeit gibt es immer.

1. Brandschau nach den entsprechenden Verordnungen durchführen;

2. Mängel im Brandschutz als Niederschrift (Bilder zum Verstoß sind empfehlendswert) der zuständigen Ordnungsbehörde zuleiten (Amt für
Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik);

3. Nachschau nach angemessener Frist durchführen und Vermerk über die noch bestehenden Mängel (natürlich wieder zur zuständigen Ordnungsbehörde schicken) fertigen; Das ist allgemein bekannt, doch mit der Angleichung an das Europarecht gibt es die (noch nicht so bekannt) weitere Möglichkeit nach §§ 10, 25 und 26 des Arbeitsschutzgesetzes zur Durchsetzung. Für die Landes- und Bundeseinrichtungen/behörden gibt es noch die Bundesausführungsbehörde der Unfallversicherungsträger zur Durchsetzung der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften.

Ein Versuch der Kontaktaufnahme zur Durchsetzung von Recht und Ordnung ist es allemal wert.

Mit freundlichen Grüßen
Schätzler, Hans-Joachim

Gesendet von Schätzler, Hans-Joachim 04.06.2001 19:12:31

Gast

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Herr Schmitz,

für den Bereich des staatlichen Bauwesens werden z.B. in Krankenhäusern die Feuerbeschauen nach der jeweiligen landesrechtlichen FBV/ VVB in einem Zyklus von ca. 5 Jahren durchgeführt. Im Gegensatz zu privat erstellten Bauten besteht seitens der zuständigen Branddirektion kaum die Möglichkeit der Ahndung von Verstößen. Als Schlußsatz liest man meistens: "Die Beseitigung der Mängel ist unverzüglich in Angriff zu nehmen. Nachdem sich im staatlichen Bereich die Einhaltung bestimmter Fristen nicht durch Verwaltungszwnagsmaßnahmen durchetzen läßt, ist mit der Mängelmitteilung der Vorgang abgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, Dass die Folgen schuldhaften Verzugs selbst zu verantworten sind....".

Ich denke, dass es sich bei Einrichtungen des exteritorialen Rechts genauso verhält.

Grüße
Thomas Scheid

Gesendet von Thomas Scheid 11.05.2001 10:01:35