Brandschutz durch den Vermieter?

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Wickel

Brandschutz durch den Vermieter?

Beitragvon Wickel » Di 15.07.2003 1:00

Hallo zusammen,

gibt es eigentlich eine gesetzliche Verpflichtung für den Vermieter eines Gebäudes, Brandschutzmassnahmen zu finanzieren? Es geht um ein älteres, sehr verwinkeltes Gebäude in Bayern. Dort sind die Brandschutzvorrichtungen auf einem Stand von vor 25 Jahren. Ich denke da an Zustand der Fluchtwege(Treppenhus), Gestellung von Aussenleitern an Gebäudeteilen, wo die Feuerwehr nicht hinkommt mit Drehleitern, defekte Brandschutztüren, keine BMZ, keine Brand- und Rauchmelder etc.. Einige Gebäudeteile liegen in einem Innenhof, deren Zufahrt(Torbogen/Löv) so eng ist, dass gerade mal ein PKW reinkommt, ein Feuerwehrfahrzeug hat hier keine Chance. dass heisst, einige Gebäudeteile haben nur einen Fluchtweg aus dem 2. und 3. Stock(Treppenhaus), ein zweiter Fluchtweg(Rettungsleiter Feuerwehr Fällt aus wg o.g. Missstände.

Für entsprechende Hinweise wäre ich dankbar.

mfG
Bernd Wickel

Gesendet von Bernd Wickel 10.05.2001 10:12:30

Gast

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Herr Wickel,

insbesondere nach der Bayer. Feuerbeschau VO kann die Feuerwehr in Abhängigkeit der Größe des jeweils begangenen Objekts Fristgebundene Maßnahmen anordnen und diese ggf. durch Verwaltungszwangsmaßnahmen durchsetzen. Bei älteren Gebäude ist ggf. auch der Denkmalschutz zu beachten. Die Rechtgrundlage für diese Anordnungen ergeben sich aus der FBV, der (L)VVB und der BayBO mit ihren Ausführungsvorschriften.

Grüße
Thomas Scheid

Gesendet von Thomas Scheid 11.05.2001 10:16:04