Beruf ausüben ?

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Yogi

Beruf ausüben ?

Beitragvon Yogi » So 09.12.2007 14:47

Hallo,

ich habe eine recht "Banale" frage

undzwar bin ich seit einigen Jahren im Freiwilligen Feuerwehr dienst tätig habe meinen Truppmann 1 "Grundlehrgang" gemacht bin also Feuerwehrmann und habe einblicke in die Verfahrensabläufe einer Fliegerhorstfeuerwehr geworfen (4 wochen)
Arbeite derzeit als "Brandwache" im werftbetrieb.

Nun meine frage um als Brandschutzbeauftragter im "vorbeugendem" Brandschutz tätig zu werden was fehlt mir da noch ? oder darf ich dieses evtl. sogar schon ausüben ?

Desweiteren welche "Schulung" wird benötigt um Pulver sowie CO² Feuerlöscher im Betrieb zu Prüfen ?

ich hoffe man Hilft mir weiter und erfahrene auf diesem gebiet Schmunzeln nicht über meinen Beitrag :-)

Gruß

Dennis

hrbrandschutz

Beitragvon hrbrandschutz » So 09.12.2007 17:40

Hallo,

hab dir ne Mail geschickt !

:zwink:

Mfg
Simon

Falk_HL
Beiträge: 281
Registriert: Mo 16.06.2003 14:55

Beitragvon Falk_HL » Mo 10.12.2007 1:46

Hallo Dennis,

so banal ist deine Frage doch überhaupt nicht, ganz im Gegenteil! Ich finde es wirklich stark, dass du dich im Vorfeld zu informieren versuchst.

Im Rahmen deiner Ausbildung kannst du, sofern nicht landesrechtliche oder behördliche Anforderungen dagegen sprechen, im vorbeugenden Brandschutz tätig werden. Das ist eine Grundaussage, an der wohl keiner rütteln wird.

Nun fragst du was zu tun ist, um als BSB tätig zu werden. Hier könnte differenziert werden, da sich die Aufgaben des BSB stets an den betrieblichen Anforderungen orientieren wird. Daraus könnte entnommen werden, dass du dich, wenn nötig, "nur" auf den Gebieten aus- und fortbilden solltest, wo du selbst zur Überzeugung gelangst, noch nicht fit genug zu sein.

Der Begriff "Brandschutzbeauftragter" ist faktisch zwar nicht geschützt, erfährt jedoch durch die seitherige vfdb-Richtlinie 12/09-01 und der kommenden vbbd-Richtlinie VBBD 2007-01 einen Rahmen, aus dem heraus zu lesen ist, was für die mögliche Aufgabenerfüllung des BSB notwendig ist.

Der vbbd e.V. empfiehlt insbesonder mit der o. g. Richtlinie eine Grundausbildung von 64 Lerneinheiten a 45 Minuten mit folgenden Inhalten:
1) Fachgebiet: Rechtliche Grundlagen
(4 LE = 180 Minuten)
– Grundlagen und Ziele des Brandschutzes, Einführung in den Brandschutz
– Personenschutz, Sachwertschutz, Umweltschutz
– Verantwortung für den Brandschutz im Betrieb
– Aufgaben und Stellung des BSB
– Brandschutzrecht:
– Vorschriften, Bestimmungen, Regelwerke, Normen
- des Staates
- der Europäischen Union
- der Berufsgenossenschaften
- der Sachversicherer



2) Fachgebiet: Brandlehre
(3 LE = 135 Minuten)
– Chemisch-physikalische Grundlagen des Brennens und Löschens
– Grundlagen der Entstehung von Bränden
– Brandklassen
– Auswahl geeigneter Löschmittel und Löschverfahren


3) Fachgebiet: Baulicher Brandschutz
(6 LE = 270 Minuten)
– Bauordnungen der Länder, Sonderbauordnungen
– DIN 4102 bzw. EN-Normen
– Industriebaurichtlinie
– Brandabschnitte/Brandbekämpfungsabschnitte
– Flucht- und Rettungswege
– Flächen für die Feuerwehr
– Planung und Bewertung baulicher Anlagen unter den Gesichtspunkten des Brandschutzes


4) Fachgebiet: Anlagentechnischer Brandschutz
(8 LE = 360 Minuten)
– Brand- und Gefahrenmeldeanlagen
– Ortsfeste Feuerlöschanlagen
– Feuerlöscher/Speziallöschgeräte
– Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
– Instandhaltung/ Prüfungen


5) Fachgebiet: Organisatorischer Brandschutz
(12 LE = 540 Minuten)
– Methodik und Didaktik
– Verhaltensbezogene Maßnahmen
– Gefährdungsanalyse - besondere Gefährdung durch
- Ausfall und Außerbetriebnahme von Brandschutzeinrichtungen
- Feuerarbeiten
- Fremdfirmen
– Brandschutzordnung
– Erstellen von Ablauf- und Organisationsplänen
– Verhalten bei Bränden
– Alarmierung, Evakuierung, Brandbekämpfung
– Brandschutzausbildung
– Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen
– Übungen


6) Fachgebiet: Brand- und Explosionsgefahr, besondere Brandrisiken
(5 LE = 225 Minuten)
– Brandrisiken innerhalb des Betriebes bedingt durch
- bauliche Anlagen - Innenausbau, Einrichtung -
- betriebliche Nutzung
- explosionsfähige, brennbare und brandfördernde Stoffe
- elektrische Anlagen
- Versorgung und Entsorgung
- Brandstiftung
– Gefährdung von Personen aufgrund ihrer Anzahl, Art und Verteilung im Betrieb
– Auswahl geeigneter Brandschutzmaßnahmen in Bezug auf
- Löschmittel
- Löscheinrichtungen
- Organisation
 Einführung Gefährdungen


7) Fachgebiet: Brandschutzmanagement
(8 LE = 360 Minuten)
 Brandschutzkonzepte
 Gestaltung Brandschutzsystem
 Festlegen der betrieblichen Brandschutzorganisation
 Handeln des BSB im vernetzten Betriebssystem
 Vermittlung von Individualkompetenz, sozialer Kompetenz, didaktischer Kompetenz, Methoden-kompetenz, Medienkompetenz
 Integration von Brandschutz in betriebliche Organisation
 Anwendungsbeispiel zum integrativen Brandschutzmangement

8) Fachgebiet: Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
(10 LE = 450 Minuten)
– Aufgaben der Behörden
– Arten und Ausrüstungen von Feuerwehren
– Aufgaben, Einsatztaktik und Leistungsvermögen von Feuerwehren
– Aufgaben von Versicherern


9) Fachgebiet: Praxisübung „Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung“
(4 LE = 180 Minuten)
– tragbare Feuerlöschgeräte
– fahrbare Feuerlöschgeräte
– Feuerlöschschlauchanschlusseinrichtungen
– Speziallöschgeräte
– Instandhaltung/Prüfungen


10) Abschlussprüfung
(4 LE = 180 Minuten)
– Schriftliche Prüfung
– Mündliche Prüfung


Da wir vom vbbd e.V. keine BSB der 1. und 2. Klasse vorteilig finden, empfehlen wir grundsätzlich zu einer vollwertigen, sprich 64 stündigen Ausbildung.

Um deine berechtigte Frage zu beantworten (und darüber habe ich sicherlich nicht schmunzeln müssen), vergleiche bitte deine bisherige Ausbildung mit dem, was die vfdb und der vbbd empfiehlt (siehe oben).

Als BSB sind die Themen im betrieblich vorbeugenden Brandschutz relevant (weniger die des abwehrende BS), insbesondere im Bereich des organisatorischen BS, des anlagentechnischen BS und des baulichen BS!

Bezüglich deiner Frage zu den Feuerlöschern möchte ich dir empfehlen, auf unseren Koopereationspartner der bvbf e.V. zuzugehen (http://www.bvbf-brandschutz.de bzw. per Email info@bvbf-brandschutz.de). Dort wird dir aus erster Hand beschrieben, welche Anforderungen bzgl. der Prüfung von Feuerlöschern bestehen.

PS: Sicherlich interessiert es alle Leser des Forums, welche Meinung jeder einzelne hier vertritt bzw. welche Erfahrungen und Kenntnisstände vorliegen. Von dem her ist es bedauerlich, dass weiter oben nur auf eine Email verwiesen wird. Ich hoffe, dass ich dir habe helfen können. Wenn noch Unklarheiten bestehen, dann frage einfach drauf los. Herzlich willkommen hier im Brandschutzforum! :-)
Grüße FH

Hermann

Beruf ausüben

Beitragvon Hermann » Mo 10.12.2007 10:19

Hallo,
zu deiner Ausbildung Truppmann im Feuerwehrdienst möchte ich dir folgendes sagen. Diese Ausbildung ist nicht ausreichend für die Anforderungen des BSB. In einigen Bundesländern ist der Zugführerlehrgang vorgeschrieben. Der Landesfeuerwehrverband hat sich hier stark gemacht und noch extra einen Lehrgang BSB an den Feuerwehrschulen empfohlen. Ich selbst bin Kreisbrandmeister und habe neben dem Zugführer- u. Verbandsführerlehrgang auch noch den 14tägigen Lehrgang BSB des Vfdb gemacht.
Darüber bin ich sehr froh, den da hat man auch das Handbuch BSB bekommen. In dem Gewerke steht wirklich alles drin was wichtig ist.
Wie schon von Falk H. erwähnt ist der BSB faktisch nicht geschützt. Wenn dich dein Arbeitgeber als BSB einsetzt, so ist das seine Sache.
Ich würde dir aber dringend einen Lehrgang BSB nach vfdb bzw. jetzt auch nach VBBD empfehlen. Denn du kannst dich rechtlich hier sehr schnell auf Glatteis bewegen und in die Verantwortung genommen werden.
Gruß
Hermann

hrbrandschutz

Beitragvon hrbrandschutz » Mo 10.12.2007 12:07

Hallo,

Zitat:
PS: Sicherlich interessiert es alle Leser des Forums, welche Meinung jeder einzelne hier vertritt bzw. welche Erfahrungen und Kenntnisstände vorliegen. Von dem her ist es bedauerlich, dass weiter oben nur auf eine Email verwiesen wird. Ich hoffe, dass ich dir habe helfen können. Wenn noch Unklarheiten bestehen, dann frage einfach drauf los. Herzlich willkommen hier im Brandschutzforum! smile
Zitat ende:

Das mag sicherlich sein, aber man sollte sich immer im Vorfeld überlegen was für eventuelle Auswirkungen dies hat.

Hier im Forum lesen genug Leute mit, will man da dann wirklich öffentlich sagen ja der BSB ist nicht geschützt, und es kann jeder machen, und vom Prinzip kann man im VB- Bereich generell vieles ohne irgendwelche Anforderungen machen. Will man diese Botschaft öffentlich senden ?

Ja sie ist richtig, aber man sollte erstmal die Person aufklären über die eventuellen Haftungen bei Mängeln oder zum Beispiel das Menschliche.
Ich persönlich würde nicht damit Leben wollen das meine VB- Arbeit Mist ist und eventuell dadurch Leute zu Schaden gekommen sind ! Ihr ?

Des weiteren will man die BSB- Ausbildung als Grundlage für die Arbeit im VB- Bereich machen ? Ich denke da sind 64 U- Einheiten die noch nicht mal jeder Schulungsanbieter macht, als "Befähigung" oder "Grundausbildung" zu nennen um im VB- Bereich tätig sein, für verfehlt.

Warum nicht erstmal zu einem Praktikum in einem Brandschutzbüro oder VB- Abteilung einer BF raten ?
Warum nicht über die möglichen Ausbildungen infomieren die näher am Thema sind ? und da spielt die Ausbildung zum BSB die kleinste Rolle ! (Seminare zu Themen wie erstellen von Fw- Plänen, BSK usw. usw.)

Deshalb habe ich auch den Weg per Mail gewählt.

@Hermann- Ich gebe dir Recht das die Ausbildung TM 1 für die BSB- Tätigkeit nicht reicht, aber halt- für was reicht sie nicht ? Nach dem Gesetz ist keine Ausbildung notwendig, und wenn dann Landesfeuerwehrverbände meinen erst ab Zugführer- halte ich dies für verfehlt !
Ja, zwischen der TM 1 Ausbildung und der Zugführer-Ausbildung finden zahlreiche andere Ausbildungen statt, aber in keinem Lehrgang wird umfangreich auf das Thema VB eingegangen.
Also finde ich persönliche diese Empfehlung ein bissel Sinnfrei.
Für was nutzt du die BSB- Ausbildung ?
Kann es nicht aufgrund deiner eventuellen BSB- Tätigkeit + deiner Täigkeit in deiner FF o. BF und als KBM zu einem Konflikt kommen ?



@Falk H. Im ürbigen wäre es mal nett wenn du auf Mails reagieren würdest.

Mfg
Simon

Yogi

Beitragvon Yogi » Mo 10.12.2007 14:29

Einen wunderschönen... :-)

danke für die raschen antworten und auch für die mail :-)

also nachdem sich die meinungen hier ziemlich teilen darf ich zu dem entschluss kommen das mein truppmann 1 vielleicht als kleine grundlage reicht aber dennoch nicht das fachwissen abschliesst ich dies aber mit einem lehrgang zum brandschutzbeauftragten perfekt abrunden könnte ?



Ja sie ist richtig, aber man sollte erstmal die Person aufklären über die eventuellen Haftungen bei Mängeln oder zum Beispiel das Menschliche.
Ich persönlich würde nicht damit Leben wollen das meine VB- Arbeit Mist ist und eventuell dadurch Leute zu Schaden gekommen sind ! Ihr ?


nein könnte ich nicht... da ich auch auf den brandschutz im allgemeinen sehr viel wert lege...
aus diesem grund will ich mich im vorfeld bevor ich in diese richtung einschlage gründlich informieren und gegebenfalls die nötigen schulungen und seminare besuchen etcppp

andere frage: "klein anfangen" aber wie ? zusammen gefasst ich habe meine truppmann 1 ausbildung und mein praktika in der fliegerhorst feuerwehr zudem meine seit einem jahr andauernde anstellung als brandwache im schiffswerftbetrieb...

doch möchte ich nicht ewig da stehen bleiben welche richtung könnte man einschlagen um sich langsam zu seinem ziel dem "selbstständigem" brandschutzbeauftragten heran zuarbeiten ?

über antworten würde ich mich freuen :-)

gruß

dennis

Sugus

Beitragvon Sugus » Mo 10.12.2007 14:50

Yogi hat geschrieben:Einen wunderschönen... :-)
welche richtung könnte man einschlagen um sich langsam zu seinem ziel dem "selbstständigem" brandschutzbeauftragten heran zuarbeiten ?


Such Dir doch einen selbstständigen BSB und arbeite Dich bei dem ein.

Die mir bekannten Leute haben alle genug Arbeit, um andere an die Thematik heranzuführen und sich damit nicht selbst zu schaden.

@Simon: Die Brandschutzdienststellen fragen schon danach, ob ein BSB nach vfdb oder einfach "nur so" ausgebildet ist. Danach richten sich dann oft deren Vorgaben...

Gruß Marcus

hrbrandschutz

Beitragvon hrbrandschutz » Mo 10.12.2007 15:43

Hallo,

war ja meine Rede bezüglich Praktikum.
Es ist schon klar das nachgefragt wird nach was ausgebildet wurde, aber nach vfdb heißt nicht das alle "Vorgaben" auch eingehalten wurden, gerade im Bezug auf die Ausbildungsdauer gesehen etc.


@Yogi- Neija wenn du als BSB arbeiten möchtest, währe die Ausbildung ein Anfang, dazu würde ich aber noch ein Seminar bezüglich Brandschutzplanung etc. besuchen.

Du kannst generell viel machen im Brandschutzbereich, gerade wenn du selbstständig bist:
- Brandposten bei Heißarbeiten
- Feuersicherheits- und Sanitätsdient bei Veranstaltungen
- nur Brandschutzplanungen
- BSB- Tätigkeit
- Brandschutzausbilder
- Wartung von Feuerlöschtechnik
- Einbau von Brandschutz- und Feuerlöschtechnik

usw.

Mfg
Simon

Yogi

Beitragvon Yogi » Mo 10.12.2007 15:56

Du kannst generell viel machen im Brandschutzbereich, gerade wenn du selbstständig bist:
- Brandposten bei Heißarbeiten
- Brandschutzausbilder


der bereich des brandschutzausbilders ist ein weiteres interessen gebiet das mich beschäftigt... wie sieht es mit der ausbildung von brandposten bei heißarbeiten aus darf ich als selbstständiger unternehmer diese ausbilden welche ausbildung wird dafür benötigt bzw was umfasst dies ?

sorry für die ganzen fragen aber mir liegt einiges auf der zunge und ich möchte nichts tun ohne mich vorher ausreichend informiert zu haben :-)

gruß

dennis

hrbrandschutz

Beitragvon hrbrandschutz » Mo 10.12.2007 16:22

Hallo,

ja, für die Tätigkeit Brandschutzausbilder gibt es an die Tätigkeit an sich keine Regeln/ Gesetze, du kannst u.a. Feuerlöscherunterweisungen etc. durchführen.
Natürlich existieren aber bezüglich Feuerlöscherunterweisung etc. von der BG entsprechende Vorgaben.
Das ganze läuft aber unter dem Gewerbe "Brandschutzschulung".

Bezüglich Brandposten, gerade als Ausbildung ist das ein Gebiet was eigentlich nicht gefragt ist oder nur selten.
Viele Firmen die einen Brandposten benötigen holen sich jemanden mit der Mindest- Ausbildung TM 1- siehe dazu die x- Stellenangebote immer bei der Arbeitsagentur.
Im Einzelfall wird eventuell noch der AGT- Lehrgang gefordert.

Dazu gibt es zahlreiche Firmen die diese Tätigkeiten anbieten.

Von der BG gibt es aber eine Infobroschüre zu Heißarbeiten ( BGI 563 ).
Wenn sie haben willst kann ich dir sie gerne zusenden, sind aber alles Grundlagen die man mit einer TM 1- Ausbildung auf jeden Fall draufhaben sollte.

In welche Richtung vom Brandschutz willst du denn gehen ? mehr Theorie oder Praxis ?

Mfg
Simon

Yogi

Beitragvon Yogi » Mo 10.12.2007 17:00

bei uns gibt es sehr viele sicherheitsfirmen die leute als brandposten zur verfügung stellen und dadurch das es einige werften bei uns gibt und es da ein recht windiges gewerbe ist wird auch hin und wieder nach ausbildern für diese gefragt also hätte ich da recht gute chancen mein jetziger arbeitgeber schlug mir dieses auch vor geraumer zeit mal vor das ich neue leute bei uns einwiese als brandposten... da mir aber keiner weder BF noch FF oder DfV dazu auskunft geben konnte habe ich das mehr oder weniger auf eis gelegt...

mich interessiert beides die theorie sowie die praxis ich bin auf beiden gebieten sehr wissbegierig und auch bereit mich auf beide gebiete einzulassen...

zwecks der broschüre ich besitze zwar alle neuen unterlagen der TM-1 aber gerne würde ich sie mir mal anschauen dazu schreibe ich dir dann aber lieber eine mail ;-)


dennis

hrbrandschutz

Beitragvon hrbrandschutz » Mo 10.12.2007 17:30

Hallo,

Ausbildung:
Es gibt ja auch zu diesem Bereich fast nix dazu, ausser Empfehlungen z.B. von der BG (BGV D1 § 30)

Mindestanforderung überall oder in der Regel: TM 1 und AGT (evt. nach BGR 193)
Der Rest (Unterweisung) ist leider wieder jedem selber überlassen (ähnlich BSB)

Selbstständigkeit als Brandposten:

Das einzige was dir passieren könnte sofern du als Brandposten dies als Selbstständig (Gewerbe) durchführen möchtest, das dein Gewerbeamt dies fordert: § 34 a Abs 1 Satz 4 Gewerbeordnung (Bewachungsgewerbe).

Bezüglich Feuersicherheitswachdienst, ist ja die Rechtslage bekannt- wobei nur TM 1 Ausbildung könnte Probleme geben.

Mfg
Simon