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Haftung

Verfasst: Di 15.05.2007 0:21
von ue-brandschutzberatungen
Hallo Forum,
wie sieht´s denn mit der Haftung eines Brandschutzbeauftragten im Schadensfall aus?
Das bedeutet, inwieweit kann (wird) ein externer Brandschutzbeauftragter von Geschädigten (Auftraggeber bzw. Dritten) in die Haftung genommen werden?
Hat hier jemand Erfahrung bzw. Rechtsgrundlagen?

Grüße aus A

Verfasst: So 20.05.2007 1:05
von cgraf
Wenn der BSB eine Stellung als rein fachkompetente beratende Person in Brandschutzfragen hat, so wird er allenfalls bei grober Fahrlässigkeit mit strafrechtlichen und ggf. zivilrechtlichen Folgen zu rechnen haben.
So ein VdS Zitat.

Das ist einleuchtend würde ich sagen.