Hallo,
das hängt davon ab, welches Baurecht gilt. Ein kleiner Hinweis findet sich hier:
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/17862
Grüße aus Nürnberg
Die Suche ergab 125 Treffer
- Di 06.02.2018 16:44
- Forum: Organisatorischer Brandschutz
- Thema: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"
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- Mo 29.01.2018 12:48
- Forum: Baulicher Brandschutz
- Thema: Veranstaltungssaal mit mehreren Türen
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Re: Veranstaltungssaal mit mehreren Türen
Der Saal ist Bestandteil eines großen Bürogebäudes, nicht alleinig genutztes Gebäudebestandteil.
nun ja - das Gebäude ist aus der 1930er ...... mal schauen, ob sich da was findet
gummikuhbs hat geschrieben:Da muss zuerst die Baugenehmigung herhalten!
nun ja - das Gebäude ist aus der 1930er ...... mal schauen, ob sich da was findet
- Mo 15.01.2018 16:29
- Forum: Organisatorischer Brandschutz
- Thema: Brandschutzbeauftrager in Sonderbauten
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Re: Brandschutzbeauftrager in Sonderbauten
besten Dank!
Aufgeführt ist zwar ein Industriebau - aber ich gehe mal davon aus, dass die Regelung auch bei einem alten ehemaligen Kasernengebäude aus den 1930er zutrifft, dass jetzt als Bürogebäude genutzt wird?
Aufgeführt ist zwar ein Industriebau - aber ich gehe mal davon aus, dass die Regelung auch bei einem alten ehemaligen Kasernengebäude aus den 1930er zutrifft, dass jetzt als Bürogebäude genutzt wird?
- Mo 15.01.2018 8:22
- Forum: Baulicher Brandschutz
- Thema: Veranstaltungssaal mit mehreren Türen
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Veranstaltungssaal mit mehreren Türen
Guten Morgen, wir haben einen Veranstaltungssaal, der zwei Fluchtwegetüren mit einer Breite von jeweils 1,20m hat. Ist der Saal damit gem. ASR 2.3 Pkt 6 bis 200 Personen zugelassen (da eine der beiden Türen zählt als zweiter Rettungsweg) oder kann man sagen, dass jeweils die Hälfte der anwesenden Pe...
- Di 09.01.2018 11:50
- Forum: Organisatorischer Brandschutz
- Thema: Brandschutzbeauftrager in Sonderbauten
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Brandschutzbeauftrager in Sonderbauten
Hallo zusammen, mein Arbeitgeber hat ein Gebäude, das Sonderbau Art. 2 Abs. 4 Pkt 3 BayBO (Gebäude mit mehr als 1 600 m2 Fläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung) ist. Gibt es hierfür eine rechtliche Vorgabe, verpflichtend (!) einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen? Danke schön im Voraus...