Hallo zusammen,
bin als Brandschutzbeauftragter neu hier und hab mal eine Frage, die ich nicht direkt einer Kategorie zuordnen kann. Ich hoffe ich bin hier richtig:
Bei uns wird hinter der Firma in der Mittagspause schonmal auf einem kleinen Holzkohlegrill gegrillt. Das wurde scheinbar schon immer so gehandhabt. Die Geschäftsführung hat das auch mehr oder weniger abgesegnet. Jetzt soll ich prüfen, ob das brandschutztechnisch in Ordnung ist, oder ob das grillen hinter der Firma verboten werden muss. Ist da irgendjemandem was zu bekannt? Gibt es dazu irgendwelche Richtlinien? In Gastronomiebetrieben ist das ja auch irgendwie möglich...
Als Feuerwehrmann finde ich diese Örtlichkeit geeignet. Der "Grillplatz" ist eine stillgelegte Verladerampe an den ebenfalls stillgelegten Güterbahngleisen. Dort ist angemessen viel Platz, und kaum Brandlasten, da alles betoniert oder vor der Verladerampe im alten Gleisbett alles geschottert ist. Wenn das brandschutztechnisch alles so in Ordnung ist, würde die Firma einen neuen Grill stiften. Ich persönlich würde dann einen Gasgrill empfehlen, weil der nach dem grillen schnell wieder kalt ist und eigentlich auch kein Funkenflug enstehen kann.
Vielen Dank,
Gruß FL
Grillen in der Mittagspause hinter der Firma
Re: Grillen in der Mittagspause hinter der Firma
Wenn du feuerwehrmann bist und das alles einschätzen kannst, dann ist es doch okey
Re: Grillen in der Mittagspause hinter der Firma
Hi,
also wenn du das Gefühl hast, dass es da keine Probleme geben wird, dann wird das doch okay sein,oder?
LG
also wenn du das Gefühl hast, dass es da keine Probleme geben wird, dann wird das doch okay sein,oder?
LG
Re: Grillen in der Mittagspause hinter der Firma
wenn es sich um kein Privatgrundstück, haut rein mit dem Grillen ;-)