Umkleideräume =Aufenthaltsräume?

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Uwe Beek
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Umkleideräume =Aufenthaltsräume?

Beitragvon Uwe Beek » Mo 02.01.2017 16:56

Zählen "Umkleideräume/SW-Räume" ebenfalls nicht zu den Aufenthaltsräumen, wie Sanitär-, Abstell-, Lager- und Räume mit Nebenfunktionen, wie Treppenhäuser und Flure; oder zählen sie zu den Aufenthaltsräumen?
Leider habe ich in verschiedenen Nachschlagewerken dies nicht "sicher" gefunden. In der NBO wird es aus m. S. auch nicht eindeutig definiert.
Lt. einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 1982 (bayVGH,BRS 39 Nr. 147) sei ein Raum bereits als Aufenthaltsraum anzusehen, wenn dieser objektiv für einen nicht ganz kurzen Aufenthalt, sei es auch nur tagsüber und in warmen Jahreszeiten, geeignet ist.
In Umkleideräume stehen nun mal Stühle/Sitzbänke etc. die vor der Arbeit gerne, von den außerhalb des Betriebes tätigen Mitarbeiter/innen, genutzt werden.
Der Begriff "Aufenthaltsraum" ist nun mal mit weitreichenden rechtlichen Folgen verknüpft.

clammer
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Re: Umkleideräume =Aufenthaltsräume?

Beitragvon clammer » Mi 04.01.2017 9:08

Hallo Herr Beek,

Umkleideräume zählen bei bestimmungsgemäßer Nutzung nicht als Aufenthaltsräume.

Gruß
C. Lammer

Laschinsky
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Re: Umkleideräume =Aufenthaltsräume?

Beitragvon Laschinsky » Di 17.01.2017 18:09

Guten Tag Herr Beek,

auf jeden Fall zählen diese Räumlichkeiten nach der Defenition der Arbeitsstättenverordnung zur Arbeitsstätte:
"Zur Arbeitsstätte gehören insbesondere auch: [...] Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie Einrichtungen, die dem Betreiben der Arbeitsstätte dienen"

Dieses hat i.d.R. weitreichendere Folgen bzgl. Brandschutz bzw. Fluchtwegen als die baurechtliche Einordnung als "Aufenthaltsraum" (z.B. Geltungsbereich der AR A 2.3):
"Einrichten ist das Bereitstellen und Ausgestalten der Arbeitsstätte. Das Einrichten umfasst insbesondere: [...] das Ausstatten mit [...] Feuerlösch- und Versorgungseinrichtungen, das Anlegen und Kennzeichnen von Fluchtwegen sowie das Kennzeichnen von Gefahrenstellen und brandschutztechnischen Ausrüstungen"

Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky

Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.

JanzeinFeiner

Re: Umkleideräume =Aufenthaltsräume?

Beitragvon JanzeinFeiner » Di 30.05.2017 15:22

sehr informativ! Wusste ich auch noch nicht, werde ich anwenden, das Wissen.