Hallo Zusammen,
der Betreiber des Unternehmens bei dem ich fest angestellt bin will mir die Dokumentation meiner Brandschutztätigkeit verbieten unter Androhung von Sanktionen.
Der Betreiber behauptet felsenfest, dass in den Aufgaben des BSB nur "mitwirken" und nicht "dokumentieren" steht. Er kann angeblich überhaupt nicht nachvollziehen, warum ich das mache und beruft sich auf gegenseitiges Vertrauen. (Klar, er will vertuschen wegen Geldg..lheit!) Ich spiel da aber nicht mit und habe mich komplett aus meinen eigentlichen Job und der Brandschutzsache rausgezogen. Gerne würde ich ihm jedoch was Handfestes in Bezug auf die Dokumentation vor die Nase halten. Steht das irgendwo?
Gruß bombera
Betreiber verbietet Dokumentation
Re: Betreiber verbietet Dokumentation
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind in der DGUV Information 205-003 unter Punkt 3 definiert. Diese findest du unter google sehr leicht.
Dort ist unter anderem aufgeführt:
1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
26. DOKUMENTATION seiner Tätigkeiten im Brandschutz
Zum Rest des Themas werde ich mich nicht äußern.
Dort ist unter anderem aufgeführt:
1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
26. DOKUMENTATION seiner Tätigkeiten im Brandschutz
Zum Rest des Themas werde ich mich nicht äußern.
Re: Betreiber verbietet Dokumentation
Danke für die Antwort. Habs dann nach vielem Blättern auch gefunden und dem Betreiber vorgelegt. Bin auf die Reaktion gespannt.
Gruß Bombera
Gruß Bombera