Sicherheitsvorschriften Fahrzeuggrube / benzin ablassen

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
ppaul

Sicherheitsvorschriften Fahrzeuggrube / benzin ablassen

Beitragvon ppaul » Do 30.03.2017 14:40

Sehr geehrte Damen und Herren Brandschützer,

Ich bin selber kein Brandschutzbeauftragter, aber ich brauche ein paar Informationen.

Die Suche im Internet hat nichts wesentliches zu Tage gefördert, oder ich suche falsch.

Jedenfalls habe ich mehrere Fragen:

1. Frage

Gibt es eine Vorschrift, die das entfernen von Benzin aus einem Pkw-Tank regelt?
Muß das Benzin abgepumpt werden? Kann es auch abgelassen werden?
Wenn es eine Regelung gibt: gilt das für Privatleute?

2. Frage

Wenn die Fahrzeuggrube (in einer Privatwerkstatt) eine Baugenehmigung hat (70iger Jahre), jedoch keine Zwangsbelüftung und über gewöhnliche Steckdosen verfügt,

Ist die Fahrzzeuggrube dann als Betriebssicher für Privatleute / Gewerbetreibende eingestuft?

3. Frage

Darf man als Privatmann in einer nicht Betriebssicheren Fahrzeuggrube Benzin ablassen? (Diese Frage betrifft wohl den Fall daß man weiß, daß die Grube Betriebsunsicher ist - wußte ich aber nicht.)

Hintergrund des Themas ist, daß ich und das Gebäude aufgrund einer Benzinverpuffung zu Schaden gekommen sind. Auslöser waren die Steckdose und Benzindämpfe in der Grube.

MfG

Paul

clammer
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Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Sicherheitsvorschriften Fahrzeuggrube / benzin ablassen

Beitragvon clammer » Do 30.03.2017 16:07

Guten Tag,

ich hoffe, das es Ihnen wieder gut geht.
Eingangs sei der Hinweis erlaubt, das Sie für ein Rechtsberatung einen Anwalt aufsuchen müssen; dieses Forum kann und darf ihn nicht ersetzen.

zu Frage 1:
Ja, es gibt dazu Regeln. Dazu gehören zum Beispiel
- Betriebssicherheitsverordnung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe
- DGUV Regel 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung"
- DGUV Information 209-007 "Fahrzeug-Instandhaltung"
Nach der DGUV Regel 109-009 sind Arbeiten am Kraftstoffsystem in Arbeitsgruben unzulässig.
Diese Vorschriften richten sich an den Arbeitgeber.

zu Frage 2:
Diese Fragestellung wird in der Regel im Baurecht nicht beantwortet (schon gar in den 70er Jahren), sondern im Arbeitsschutzrecht.
Die Fragestellung nach der Betriebssicherheit kann nicht pauschal beantwortet werden, da Sie von den Tätigkeiten abhängig ist.

zu Frage 3:
Dies ist ein juristische Frage, die ein Anwalt beantworten muss.

Gruß
C. Lammer

ppaul

Re: Sicherheitsvorschriften Fahrzeuggrube / benzin ablassen

Beitragvon ppaul » Do 30.03.2017 20:39

Vielen Dank für die Antwort,

einen Anwalt habe ich. Ja, mir geht es wieder gut, Unfall war 2015.

Was den Verbot von Arbeiten am Kraftstoffsystem anbelangt bin ich wohl erstmal vom Haken, da keine anderen Einrichtungen zum Fahrzeug anheben vorhanden waren.

Abschnitt 5.25 dgvu 109-008
Fahrzeug-Instandhaltung (bisher: BGR 157)

Arbeiten am Kraftstoffsystem von Otto-Motoren

"Verbot solcher Arbeiten über Arbeitsgruben und Unterfluranlagen, es sei denn, dass keine Hebebühnen oder Einrichtungen, die das Arbeiten über Flurebene ermöglichen, vorhanden sind."

ich les mal weiter...