Sprinkleranlage im 10m Warenlager Pflicht?

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
drs-welt

Sprinkleranlage im 10m Warenlager Pflicht?

Beitragvon drs-welt » Do 17.11.2016 10:40

Hallo,

bin gerade in der Plannung von Palettenregale und suche seit Tagen nach zuverlässige Quellle über Brandschuntvorschrifften.
Ab 2017 Mieten wir eine Lagerhalle. Deckenhöhe liegt bei 10 Meter und die Lagerfläche bei 1300 qm. NEUEBAU bei Stuttgart in BW.
Die Sprinkleranlage ins nicht verfügbar.

Nun würden wir gerne 8 Meter hohe Regale aufstellen und die Ware so hoch wie möglich ( Lagerguthöhe ca. 9,40-9,50 ) lagern.

Ware : Fensterriffe(Metall) in Kartons verpackt.

Problem: benötigt man für disen Lager/Palettenregale Sprinkleranlage ? Habe was von Lagerguthöhe von 7,5m gelesen/dannvon 9m.
Dann irgendwo gelesen ,dass für Laggerhallen mit Gesamtläche unter 1600qm . keine Sprinkleranlagen benötigt werden.

Habe viel danach gesucht, jedoch nichts sicheres gefunden.

Ich danke für eure Unterstützung !!!

Mit besten Grüßen aus Stuttgart

clammer
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Re: Sprinkleranlage im 10m Warenlager Pflicht?

Beitragvon clammer » Do 17.11.2016 16:54

Guten Tag,

diese Frage lässt sich nicht pauschal aus der Ferne beantworten. Das hängt unter baurechtlichen Aspekten von der Baugenehmigung ab.

Die Industriebaurichtlinie kennt zum einen die 9 m als Grenze oberhalb der besondere Auflagen gemacht werden können. Wurde das Verfahren nach Abschnitt 6 der Genehmigung zu Grunde gelegt, ist in der Tat ab 7,5 m OK Lagerguthöhe eine automatische Löschanlage erforderlich.

Gruß
C. Lammer

drs-welt

Re: Sprinkleranlage im 10m Warenlager Pflicht?

Beitragvon drs-welt » Di 22.11.2016 15:43

Hallo Herr Lammer,

danke für Ihre Unterstützung.
Nun habe ich endlich das Brandschutzgutachten von der Halle erhalten .
Der wichtigste Punkt :

6. Beurteilung und Nachweis der zulässigen Brandabschnittgröße
- Zulässige Brandabschnittsflächen und Anforderungen an Wände und Stützen sowie an Decken und an das Haupttragwerk des Daches. Die zulässigen Größen der Brandabschnittsflächen von Industriebauten - ausgenommen Hochhäuser - bestimmen sich in Abhängigkeit von den Sicherheitskategorien K 1 bis K 4, von den Feuerwiderstandsklassen der tragenden und aussteifenden Bauteile sowie von der Zahl der Geschosse nach „Tabelle 1“.
Das Beurteilungsobjekt wird in die Sicherheitskategorie K1 eingestuft.
 Sicherheitskategorie K1: Brandabschnitte oder Brandbekämpfungsabschnitte ohne besondere Maßnahmen für Brandmeldung und Brandbekämpfung
Die tragenden und aussteifenden Bauteile sowie das Haupttragwerk und des Daches (z. B. Stützen und Binder) wären demnach mit Anforderungen an den Brandschutz herzustellen.
Die maximal zulässige Brandabschnittfläche beträgt in diesem Verfahren unter den gegebenen Bedingungen 1.800 m² und somit gleich wie die tatsächlich vorhande-nen Brandabschnittfläche mit der Größe von 1.270 m².

Nun ist es geklärt, keine Sprinkleranlage notwendig, da die Fläche/Brandfläche unter 1800m2 liegt.
Konnte mir keiner sagen.

Mit besten Grüßen

clammer
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Re: Sprinkleranlage im 10m Warenlager Pflicht?

Beitragvon clammer » Di 22.11.2016 17:15

Guten Tag,

wie bereits ausgeführt, ist bei einer Lagerguthöhe von über 7,5 m (Oberkante Lagergut) eine automatische Löschanlage erforderlich. Dies gilt beim Verfahren nach Abschnitt 6 IndBauRL, das hier offensichtlich angewendet wurden ("Tabelle 1"), unabhängig von der Brandabschnittsgröße.

Gruß
C. Lammer

P. S.: Es ist dann auch noch ein neues Genehmigungsverfahren notwendig.