Manuelle Auslösung der RWA im Treppenraum

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
gilamonster2000
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Manuelle Auslösung der RWA im Treppenraum

Beitragvon gilamonster2000 » Do 04.08.2016 13:27

Liebe Brandschutzexperten,

bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass die manuelle Auslösung des Rauchabzuges im Treppenraum von allen Gebäudenutzern betätigt werden soll. Wir haben dies in den Brandschutzunterweisungen so gelehrt, sogar in der Brandschutzordnung verankert.

In einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Feuerwehr, hat dieser deutlich darauf hingewiesen, dass die RWA ausschließlich durch die Einsatzkräfte ausgelöst werden soll.

Ich selbst sehe die Öffnung des Rauchabzuges in Treppenräumen immer noch für sinnvoll und problemlos an, weil es die Zeitspanne für eine Selbstrettung verlängert und die sog. „Kaminwirkung“ vor allem förderlich für die Rauchableitung ist.

Da es in diesem Punkt unterschiedliche Sichtweisen gibt, würde ich mich über eine Diskussion an dieser Stelle freuen, um meine Meinung zu festigen oder auch zu revidieren.

clammer
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Re: Manuelle Auslösung der RWA im Treppenraum

Beitragvon clammer » Do 04.08.2016 15:47

Hallo,

die „Öffnung zur Rauchableitung“ (früher „Rauchabzug") dient zur Unterstützung des Einsatzes der Feuerwehr. Die Benutzung durch "Laien" ist kritisch zu sehen, da in der Regel erst auch eine Zuluftöffnung geschaffen werden muss. Die „Öffnungen zur Rauchableitung“ sind in der Bauregelliste C bekannt gemacht; somit entfallen Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise.
Dies ist bei Anlagen, die zur Rauchfreihaltung dienen, anders.

Zur Vertiefung hier noch aus den Erläuterungen der ARGEBAU zum §35 Absatz 8 MBO:
... Der Begriff „Rauchabzug" wird ersetzt durch „Öffnung zur Rauchableitung“ um klarzustellen, dass keine Rauchabzugsanlage und auch keine automatische Einschaltung verlangt werden; das Öffnen erfolgt in der Regel durch die Feuerwehr, die auch die erforderliche Zuluftzufuhr (i. d. R. durch offene Haustür) herstellt. ...

Gruß
C. Lammer

HF-Wetzlar
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Re: Manuelle Auslösung der RWA im Treppenraum

Beitragvon HF-Wetzlar » So 13.11.2016 10:48

Natürlich darf jeder im Brandfall die RWA, sprich Rauch-Wärme-Abzuganlage auslösen, um die Brandgase ableiten zu lassen.
Dies ist nicht der Feuerwehr vorbehalten.
Alle anders lautende Aussagen sind irrelevant und verunsichern nur die Menschheit.

Rebling
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Re: Manuelle Auslösung der RWA im Treppenraum

Beitragvon Rebling » Fr 18.11.2016 9:50

Hallo,

ich möchte hier zwei Fälle unterscheiden:

1) Das Treppenhaus ist bei einer Räumung tatsächlich verraucht,
jetzt macht ein Öffnen der RWA durch Mitarbeiter Sinn, wenn diese das Treppenhaus nutzen (müssen)

2) Das Treppenhaus ist im Bereich des tatsächlichen luchtweges rauchfrei:
jetzt macht ein Öffnen der RWA durch Mitarbeiter keinen Sinn, denn:
es hilft ihnen nichts,
die Feuerwehr kann über dieses Treppenhaus keine gezielte Überdruckbelüftung mehr durchführen,
(hierdurch u.U. unnötige Erschwernis der Löscharbeiten und dadurch höherer Brandschaden)
je nach Typ der RWA entstehen u.U. beträchtliche Folgekosten
(durch Schließen der RWA, zeitweise fehlendem Wetterschutz)

clammer
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Re: Manuelle Auslösung der RWA im Treppenraum

Beitragvon clammer » Fr 18.11.2016 17:15

@Rebling

Der Fall 1 ist im Bauordnungsrecht anders geregelt; steht der erste Flucht- und Rettungsweg nicht mehr zur Verfügung, ist der zweite Flucht- und Rettungsweg zu nutzen.
Der Rauchabzug im Treppenraum ist ausdrücklich nicht für den Personenschutz gedacht; mit ihm wird kein rauchfreier Flucht- und Rettungsweg erreicht. Dafür ist er weder konzeptionell noch technisch ausgelegt.

Gruß
C. Lammer

Rebling
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Re: Manuelle Auslösung der RWA im Treppenraum

Beitragvon Rebling » Mo 21.11.2016 13:48

Hallo,
Rebling hat geschrieben:Der Fall 1 ist im Bauordnungsrecht anders geregelt; steht der erste Flucht- und Rettungsweg nicht mehr zur Verfügung, ist der zweite Flucht- und Rettungsweg zu nutzen.

Meine Aussage zielte auf die Situation ab, daß Personen eben diesen zweiten Fluchtweg (warum auch immer) nicht nutzen (wollen).
Otto Normalbürger würde wohl eher durch das verraucht Treppenhaus flüchten, als z.B. in sein Büro zurückzugehen und dort auf Rettung über Drehleiter warten.
Bevor er sich aus Angst den Rauchabzug zu öffnen durch den Rauch stolpert, gestehe ich ihm zu die RWA auszulösen; Nicht als geplante Evakuierung.

gilamonster2000
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Re: Manuelle Auslösung der RWA im Treppenraum

Beitragvon gilamonster2000 » Mo 21.11.2016 15:40

Liebe Brandschützer,
Alle Argumente Pro und Kontra meiner Abfrage habe ich - chronologisch und nicht priorisiert oder bewertet - in der Datei im Anhang zusammengefasst.
Man kann feststellen, Argumente gibt es auf beiden Seiten, auch wenn sie auf der Kontraseite in der Summe überwiegen und eine pauschale Antwort ist kaum möglich.
Viele Grüße!
Dateianhänge

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LichteFa

Re: Manuelle Auslösung der RWA im Treppenraum

Beitragvon LichteFa » Di 22.11.2016 13:56

Hallo,


natürlich ist der Einsatz einer RWA (Rauch-und Wärmeabzugsanlage) für die Ventilation des Treppenhauses wichtig (Feuerwehr). Trotzdem gibt es RWA´s die sich im Brandfall von alleine Öffnen damit wie der Name schon sagt Rauch und Wärme abziehen können. Theorie und Praxis ist ein riesiger Unterschied. Wenn Personen sich in einer unmittelbaren Gefahr befinden werden diese auch die RWA´s öffnen.

Viele Grüße F.Lichte

clammer
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Re: Manuelle Auslösung der RWA im Treppenraum

Beitragvon clammer » Di 22.11.2016 17:19

Hallo F. Lichte,

die "Öffnung zur Rauchableitung" in einem Treppenraum ist KEINE Rauch-und Wärmeabzugsanlage. Da muss auch nichts automatisch aufgehen.

Gruß
C. Lammer

LichteFa

Re: Manuelle Auslösung der RWA im Treppenraum

Beitragvon LichteFa » Do 24.11.2016 9:36

Guten Morgen Herr Lammer,

als ausgebildeter Feuerwehrmann ist mir das sehr wohl bewusst. Trotzdem sieht man ja auch hier bei diesem Thema, dass Rauchableitung und RWA verwechselt werden.

Deswegen gilt es genau aufzuklären und detailliert zu beschreiben was genau gemeint ist.


Viele Grüße

F.Lichte