CO2 Flutung, was nun? Wer erteilt die Freigabe?

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Rupp

CO2 Flutung, was nun? Wer erteilt die Freigabe?

Beitragvon Rupp » Di 15.07.2003 1:00

Was ist nach einer CO2 Flutung zu tun? Wie wird dies in eurem Betrieb gehandhabt. Wie sollte eine Betriebsanweisung aussehen und welche Vorschriften gibt es die das Vorgehen regelt. Um sachdienliche Hinweise wäre ich Euch dankbar.

Gruß Ralf

Gesendet von Ralf Rupp 04.02.2002 15:11:29

Schreiber

RE: CO2 Flutung, was nun? Wer erteilt die Freigabe?

Beitragvon Schreiber » Di 15.07.2003 1:00

Soweit mir bekannt ist, wird der Flutungsbereich normalerweise in Abstimmung mit der Feuerwehr wieder freigegeben. Diese verfügt i.d.R. über Messeinrichtungen um die CO2-Konzentration zu messen.
In vielen Fällen ist es auch erforderlich, dass die Feuerwehr den Flutungsbereich mit Ventilatoren lüftet.

Gesendet von Rainer Schreiber 07.02.2002 11:37:32

Rupp

CO2 Flutung, was nun? Wer erteilt die Freigabe?

Beitragvon Rupp » Di 15.07.2003 1:00

Also, wie ich feststellen muss,wissen wohl nur die wenigsten über die brisanz dieser Problematik bescheid! In der ZH 1/206 steht unter Abschnitt "5.8 Wiederbetreten gefluteter Räume" der exakte Weg, was zu tun ist. Die Freigabe des gefluteten Raumes darf nur eine vom Unternehmer beauftragte UNTERWIESENE Person erteilen. Um eine Freimessung durchzuführen ist es meistens erforderlich den Raum zu betreten. Hierfür muss ein von der Umgebungsatmoshäre unabhängig wirkendes
Atemschutzgerät (z.B. Pressluftatmer) eingesetzt werden. Der Träger muss wiederum eine entsprechende Unterweisung und Schulung haben. Alles in allem, ganz schön kompliziert!!

Wird die Freigabe eines gefluteten Raumes bei euch wirklich vorschriftsmäßig durchgeführt?
Oder macht ihr es so wie es bei uns auch die ganze Zeit war. Geht so lange gut, bis mal jemand drinnen liegen bleibt. Die Verantworung möchte ich nicht übernehemen!

Gesendet von Ralf Rupp 12.02.2002 14:09:50