Abgeschlossene Fluchttüren??

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Schaeffer

Abgeschlossene Fluchttüren??

Beitragvon Schaeffer » Di 15.07.2003 1:00

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

wie werden Fluchttüren gehandhabt, die beispielsweise in geschlossenen Anstalten oder Gefängnissen vorhanden sind? Es kann doch nicht jede Tür durch Wachpersonal überwacht werden. Egal, wie es gehandhabt wird, eine generelle Lösung ist wohl nicht möglich, oder? Ich bitte um Informationen.

Vielen Dank!
Peter Schäffer

Gesendet von Peter Schäffer 23.03.2002 20:49:07

J._Schmidt

RE: Abgeschlossene Fluchttüren??

Beitragvon J._Schmidt » Di 15.07.2003 1:00

Ich wollte Ihnen auch erst die sogenannten "Elektrischen Verriegelungen von Türen in Rettungswegen" empfehlen. Man darf aber die Schwierigkeit des unbefugten, bewußten, Benutzens in Ihrem Fall nicht ausser Acht lassen. Ich würde hier eine Steuerung von einer oder mehreren zentralen Stelle aus
vorziehen. Von dort dann nur vom Pfleger / Aufseher ausgelöst werden, denn der Ausbruch muß auch verhindert sein. Hierbei wichtig: Mit den zuständigen Behörden vorher das Gespräch suchen.

MfG Jörg Schmidt
www.esbs.de

Gesendet von Jörg Schmidt 28.03.2002 07:06:49

BBS

Abgeschlossene Fluchttüren??

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Herr Schäffer,

es gibt z.B.von DORMA eine Zentralverriegelung für Türen mit Panikschlössern.Auf Knopfdruck gehen alle darin integrierten Schlösser in Ruhestrom und die Türen können wie übliche Türen mit Panikschloß betätigt werden. Das System wird händisch ausgelöst (nicht über z.B. Rauchmelder oder Druckknopfmelder).

Gruß und Frohe Ostern
G.Lahmann

Gesendet von Lahmann,Gunnar 26.03.2002 12:52:47