Hallo zusammen,
weiß jemand ob es eine Forderung gibt diesen Hinweis anzubringen.
Grüße,
Markus
Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"
Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"
Hallo,
das hängt davon ab, welches Baurecht gilt. Ein kleiner Hinweis findet sich hier:
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/17862
Grüße aus Nürnberg
das hängt davon ab, welches Baurecht gilt. Ein kleiner Hinweis findet sich hier:
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/17862
Grüße aus Nürnberg
Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"
Hallo,
den Artikel im Kommnet hatte ich auch gelesen. Bei dem Bundesland handelt es sich um Sachsen. Da steht es zumindest in der Landesbauordnung nicht.
Grüße,
Markus
den Artikel im Kommnet hatte ich auch gelesen. Bei dem Bundesland handelt es sich um Sachsen. Da steht es zumindest in der Landesbauordnung nicht.
Grüße,
Markus
Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"
Guten Tag,
siehe DIN EN 81-73 "Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 73: Verhalten von Aufzügen im Brandfall"
Gruß
C. Lammer
siehe DIN EN 81-73 "Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 73: Verhalten von Aufzügen im Brandfall"
Gruß
C. Lammer
Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"
Moin,
ich muss schauen das ich Zugang zu dieser Norm bekomme damit ich richtig zitieren kann. Bei Normen ist es jedoch häufig so, dass diesen der bindende Charakter fehlt. Es sei den der Gesetzgeber weißt in irgendeiner Form darauf hin. Aber vorab schon mal vielen Dank für die Antwort.
Grüße,
Markus
ich muss schauen das ich Zugang zu dieser Norm bekomme damit ich richtig zitieren kann. Bei Normen ist es jedoch häufig so, dass diesen der bindende Charakter fehlt. Es sei den der Gesetzgeber weißt in irgendeiner Form darauf hin. Aber vorab schon mal vielen Dank für die Antwort.
Grüße,
Markus
Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"
So unverbindlich sind diese Normen nicht.
Aufzüge unterliegen der Richtlinie 95/16/EG und der BetrSichV; bei der Normenreihe EN 81 handelt es sich um harmonisierte Normen.
Gruß
C. Lammer
Aufzüge unterliegen der Richtlinie 95/16/EG und der BetrSichV; bei der Normenreihe EN 81 handelt es sich um harmonisierte Normen.
Gruß
C. Lammer