Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Brandwache

Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Beitragvon Brandwache » Di 06.02.2018 13:16

Hallo zusammen,

weiß jemand ob es eine Forderung gibt diesen Hinweis anzubringen.

Grüße,
Markus

THE
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Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Beitragvon THE » Di 06.02.2018 16:44

Hallo,

das hängt davon ab, welches Baurecht gilt. Ein kleiner Hinweis findet sich hier:
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/17862

Grüße aus Nürnberg

Brandwache

Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Beitragvon Brandwache » Di 06.02.2018 18:03

Hallo,

den Artikel im Kommnet hatte ich auch gelesen. Bei dem Bundesland handelt es sich um Sachsen. Da steht es zumindest in der Landesbauordnung nicht.

Grüße,
Markus

clammer
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Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Beitragvon clammer » Mi 07.02.2018 8:55

Guten Tag,

siehe DIN EN 81-73 "Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 73: Verhalten von Aufzügen im Brandfall"

Gruß
C. Lammer

Brandwache

Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Beitragvon Brandwache » Do 08.02.2018 9:54

Moin,

ich muss schauen das ich Zugang zu dieser Norm bekomme damit ich richtig zitieren kann. Bei Normen ist es jedoch häufig so, dass diesen der bindende Charakter fehlt. Es sei den der Gesetzgeber weißt in irgendeiner Form darauf hin. Aber vorab schon mal vielen Dank für die Antwort.

Grüße,
Markus

clammer
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Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Beitragvon clammer » Di 13.02.2018 8:56

So unverbindlich sind diese Normen nicht.
Aufzüge unterliegen der Richtlinie 95/16/EG und der BetrSichV; bei der Normenreihe EN 81 handelt es sich um harmonisierte Normen.

Gruß
C. Lammer