Nutzung eines Heizungsverteilungsraum

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
grisu_95

Nutzung eines Heizungsverteilungsraum

Beitragvon grisu_95 » Mi 03.05.2017 14:55

Guten Tag Zusammen,
bei einer Begehung kam die Frage auf, ob ich einen Raum, in dem die sich die Verteilung der Heizung, also nicht der Brenner selbst, befindet auch als Lagerraum genutzt werden darf. Wir befinden uns in NRW.
Die Feuerungsverordnung NRW schreibt nur für Räume, in denen sich die Feuerstätte befindet vor, dass ab einer bestimmten Leistung der Raum nicht anderweitig genutzt werden darf.
Es ist klar, dass die Verkehrswege und der Zugang zu Bedienelementen ausreichend frei sein müssen.
Gibt es hier eine gesetzlich Grundlage, die herangezogen werden kann?