Brandschutzordnung/Unterweisung von Mieter
Verfasst: Di 17.01.2017 16:57
Hallo zusammen,
in unserer Firma gibt es folgendes Konstrukt:
Eine Tochterfirma unserer Muttergesellschaft (die Tochterfirma ist kein mit uns verbundenes Unternehmen) hat 1 Büro in unserem Gebäude von uns gemietet. Zudem sitzen zwei Mitarbeiterinnen in einem Büro gemeinsam mit Angestellten von uns. Insgesamt 6 Personen. Der Rest sind Außendienstler und Mitarbeiter eines nicht an unserem Standort angesiedelten Callcenters. Unsre Firma erledigt für diese Firma die Buchhaltung und das HR per Vertrag.
Eigene Brandschutzorganisation haben die natürlich nicht. Meine Frage ist nun wie ich damit umgehe.
1. Kann ich rechtlich unsere Brandschutzordnung nehmen und die Firma auf deren Einhaltung verpflichten?
2. Ich bin dann auch gleich gefragt worden, ob ich deren Mitarbeiter auch entsprechend unterweisen könnte. Da ich da aber nicht dort angestellt bin, ist die Frage ob das überhaupt geht. Zumal die Mitarbeiter ja sowohl für die Schulung als auch für den Erhalt der Brandschutzordnung, in der unser Firmenname steht, unterschreiben müssten.
Gruß
Starkiller
in unserer Firma gibt es folgendes Konstrukt:
Eine Tochterfirma unserer Muttergesellschaft (die Tochterfirma ist kein mit uns verbundenes Unternehmen) hat 1 Büro in unserem Gebäude von uns gemietet. Zudem sitzen zwei Mitarbeiterinnen in einem Büro gemeinsam mit Angestellten von uns. Insgesamt 6 Personen. Der Rest sind Außendienstler und Mitarbeiter eines nicht an unserem Standort angesiedelten Callcenters. Unsre Firma erledigt für diese Firma die Buchhaltung und das HR per Vertrag.
Eigene Brandschutzorganisation haben die natürlich nicht. Meine Frage ist nun wie ich damit umgehe.
1. Kann ich rechtlich unsere Brandschutzordnung nehmen und die Firma auf deren Einhaltung verpflichten?
2. Ich bin dann auch gleich gefragt worden, ob ich deren Mitarbeiter auch entsprechend unterweisen könnte. Da ich da aber nicht dort angestellt bin, ist die Frage ob das überhaupt geht. Zumal die Mitarbeiter ja sowohl für die Schulung als auch für den Erhalt der Brandschutzordnung, in der unser Firmenname steht, unterschreiben müssten.
Gruß
Starkiller