Brandschutzordnung Teil B/C Unterschrift Geschäftsführer
Verfasst: Mo 09.01.2017 13:51
Hallo Brandschutzkollegen,
wenn in einem Betrieb der Geschäftsführer wechselt, muss dieser die Brandschutzordnung Teil B/C neu unterschreiben oder bleibt diese mit der Unterschrift des alten Geschäftsführers so lange Gültig, bis eine Änderung vorgenommen wird (dann muss sie ja eh neu Unterschrieben werden)?
Leider werde ich zu diesem Thema nirgends fündig.
Vielen dank für Hilfe im voraus
Grüße
dfuchs
wenn in einem Betrieb der Geschäftsführer wechselt, muss dieser die Brandschutzordnung Teil B/C neu unterschreiben oder bleibt diese mit der Unterschrift des alten Geschäftsführers so lange Gültig, bis eine Änderung vorgenommen wird (dann muss sie ja eh neu Unterschrieben werden)?
Leider werde ich zu diesem Thema nirgends fündig.
Vielen dank für Hilfe im voraus
Grüße
dfuchs