Flucht- und Rettungswege (Befähigte Person)

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
B Hujer
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Flucht- und Rettungswege (Befähigte Person)

Beitragvon B Hujer » Mi 28.12.2016 14:35

Hallo zusammen.

Momentan überarbeite ich die gesamten Unterlagen meiner Firma, die schon etwas in die Jahre gekommen sind.
Bei den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten steht (auch in den Ausbildungsinhalten) das kontrollieren und aktualisieren der Flucht- und Rettungspläne.
Diverse Unterlagen, die ich gesichtet habe, besagen allerdings, dass dies nur eine "befähigte Person" machen kann/darf.
Ein entsprechendes Tagesseminar wird natürlich auch angeboten.

Jetzt die Frage(n): Reicht die Ausbildung zum Brandshcutzbeauftragten aus um die Befähigung zu haben, oder benötigt es dieses Tagesseminar? Wie ist die Sachlage bei weiterführender Qualifikation wie z.B. Fachplaner oder Sachkundiger?

clammer
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Re: Flucht- und Rettungswege (Befähigte Person)

Beitragvon clammer » Mi 04.01.2017 9:15

Weder die ASR 1.3 noch die ISO 23601 machen dazu Angaben oder Vorgaben.

Grundsätzlich gilt bei allen Arbeiten, die ein Vorgesetzter an Mitarbeiter überträgt, dass die Person dafür "geeignet" sein muss.
Wenn Sie sich also die Kontrolle und Aktualisierung zutrauen, sehe ich kein Problem.
Andersherum sehe ich bei einem externen "Fachmann" auch nicht die notwendigen betrieblichen Kenntnisse.

Gruß
C. Lammer

B Hujer
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Re: Flucht- und Rettungswege (Befähigte Person)

Beitragvon B Hujer » Mi 04.01.2017 15:01

clammer hat geschrieben:Weder die ASR 1.3 noch die ISO 23601 machen dazu Angaben oder Vorgaben.

Grundsätzlich gilt bei allen Arbeiten, die ein Vorgesetzter an Mitarbeiter überträgt, dass die Person dafür "geeignet" sein muss.
Wenn Sie sich also die Kontrolle und Aktualisierung zutrauen, sehe ich kein Problem.
Andersherum sehe ich bei einem externen "Fachmann" auch nicht die notwendigen betrieblichen Kenntnisse.

Gruß
C. Lammer


Also ist die "befähigung" auch wieder nur ein Mittel der Bildungsträger zusätzliches Geld zu verdienen.
War mir diesbezüglich nicht sicher, aber vielen Dank Herr Lammer.

clammer
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Re: Flucht- und Rettungswege (Befähigte Person)

Beitragvon clammer » Mi 04.01.2017 17:14

Also ist die "befähigung" auch wieder nur ein Mittel der Bildungsträger zusätzliches Geld zu verdienen.

So krass würde ich das nicht sehen.
Wenn so ein Flucht- und Rettungsplan zum Beispiel durch einen Technischen Zeichner, der keinerlei Kenntnisse im vorbeugenden Brandschutz hat, aktualisiert werden soll, macht eine Weiterbildung schon Sinn. Auch für Sie kann so ein Seminar sinnvoll sein ("Qualifikation").

Aber es gibt halt auch einen Unterschied zwischen "sinnvoll" und "muss sein".

Gruß
C. Lammer