Behindertenarbeitsplatz

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
feuerwehrbordercollie
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Behindertenarbeitsplatz

Beitragvon feuerwehrbordercollie » Do 24.11.2016 9:03

Hallo,

habe eine Frage ob mir jemand Info geben kann wegen eines Arbeitsplatzes für eine Rollstuhlfahrerin in einem Krankenhaus.

Situation:
Mitarbeiterin kommt nach Erkrankung in einem Rollstuhl wieder an ihren Arbeitsplatz (Schwester im Pflegedienst) im Krankenhaus (Psychosomatische Station). Station wird offen geführt, 26 Patienten (nicht Bettlägrig), max. 2 Pflegekräfte am Tag im Dienst, Psychologe, Arzt und Sozialarbeiter am Tage. Mitarbeiterin soll Wiedereingliederung machen welche sie auch durchführen möchte (ist Ihre "Stammstation" wo sie vor der Erkrankung gearbeitet hat. Kolleginnen sind bereit dies mitzutragen.

Problem:
Krankenpflegedirektion hat Probleme die Mitarbeiterin dort wieder einzusetzen, da diese im Brandfall sich nicht aktiv an der Evakuierung beteiligen kann und selbst ein Problem bei der Evakuierung darstelle (öffnen von BS und RS Türen nachdem sie zugefallen sind).
Szenario der Evakuierung über das Treppenhaus mit dem Rollstuhl wird in den Vordergrund gestellt.

Situation vor Ort:
Krankenhaus besteht aus EG, 1. OG und 2. OG. Die betreffende Station ist im 2. OG untergebracht und wird offen geführt. Neben der Station ist eine weitere offen geführte Station. Die Dienstzimmer liegen am Eingang der jeweiligen Stationen und sind im Tagesgeschahen mit einer RS Türe voneinander getrennt. Der Pausenraum liegt direkt dahinter und ist auch durch eine RS Türe zur jeweiligen Station abgetrennt. Der Zugang zum Pflegestützpunkt erfolgt vom Stationären Bereich durch eine BS Türe.

Evakuierung kann durch eine horizontale Evakuierung erst hinter die nächste BS Türe und von da aus auf die Nachbarstation erfolgen.
Eine weitere Evakuierung kann aufgrund der Bauweise des Gebäudes in H Form über den mittleren Bauteil in den anderen Bauabschnitt erfolgen. Bei diesem Fluchtweg sind von Stationsausgang bis zum Stationseingang im nächsten Bauteil 9 BS Türen dazwischen.
Die Mitarbeiterin kann sich selbst fortbewegen und hat außer dass sie im Rollstuhl sitzt keine weiteren "Gebrechen". Es ist keine Evakuierung aufgrund der Baulichen Gegebenheiten über das Treppenhaus notwendig.

Meine angedachte Lösung:
Mitarbeiterin kann sowieso nicht alleine auf Station arbeiten (durchführen von bestimmten Aufgaben) und hat also immer eine zweite Pflegekraft im Dienst mit dabei. Durch die Hausinterne Alarmierung werden alle verfügbaren Mitarbeiter innerhalb von ca. 2 Min direkt vor Ort sein und Evakuierungsmaßnahmen durchführen können. Einer Beschäftigung würde meiner Ansicht nach nichts im Wege stehen.

Frage:
Wer kann mir Infos geben mit einem vergleichbaren Fall?
Wo kann ich "Gesetze und Vorschriften" genau nachlesen (dies wird immer gefragt)?
Mit den zuständigen Behörden stehe ich im Kontakt.

clammer
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Re: Behindertenarbeitsplatz

Beitragvon clammer » Fr 25.11.2016 16:41

Hallo,

das scheinen mir doch mehr Fragestellungen zu sein, die weniger mit dem Brandschutz zu tun haben. Darum sehe ich die richtigen Ansprechpartner bei der Personalabteilung, beim Betriebsrat sowie bei der Schwerbehindertenvertretung.
Dass eine Mitarbeiterin in der Wiedereingliederung einen vollen Arbeitsplatz belegt, erscheint mir ungewöhnlich. Aber da will ich mir aus der Ferne kein Urteil erlauben.

Richtig ist bezüglich des Brandschutzes aber auch, dass sie bei einer Evakuierung keine Unterstützung leisten kann und umgekehrt begrifflich unter die hilfsbedürftigen Personen fällt.
Ggf. muss ein temporäre Regelung gefunden werden.

Gruß
C. Lammer