Brandschutzuntwerweisung - hauptberufliche Feuerwehr -

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Mueller-Ralf
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Brandschutzuntwerweisung - hauptberufliche Feuerwehr -

Beitragvon Mueller-Ralf » Do 15.09.2016 16:19

Hallo Forumgemeinde,
muss zwingend eine hauptberufliche Feuerwehr sich einer Brandschutzunterweisung unterziehen.

Laut Arbeitsschutzgesetz im Grunde ja, aber irdendwo ist das doch den
Kollegen (Profis) nicht zumutbar. Ich erkenne da den Sinn nicht.

Ich bin BSB bei einer Kommune mit ca. 40 Einrichtungen und ca. 700 Beschäftigten.

Kann ich mir die Unterweisung ersparen? Welche Meinung habt ihr dazu?

Rebling
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Re: Brandschutzuntwerweisung - hauptberufliche Feuerwehr -

Beitragvon Rebling » Di 27.09.2016 10:28

Hallo Ralf,
ich würde es machen, weil:
Feuerwehr = abwehrender Brandschutz
Brandschutzunterweisung = organisatorischer Brandschutz mit "örtliche, baulichen" Aspekten

gummikuhbs
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Re: Brandschutzuntwerweisung - hauptberufliche Feuerwehr -

Beitragvon gummikuhbs » Mo 24.10.2016 11:54

Den Umgang mit dem Feuerlöscher und die Brandklassen würde ich den Kameraden nicht erklären wollen.
Aber sind sie auch mit der Brandschutzordnung im "eigenen Haus" vertraut? Wie gehen Sie mit Gefahrstoffen um, die irgendwo im Gebäude gelagert werden? Verhalten sie sich in der "Teeküche" und den Aufenthaltsräumen "brandschutzgerecht"? Sind die Fluchtwege immer frei? Werden die Regeln bei internen Veranstaltungen auch berücksichtigt?
Ich kenne jedenfalls schon Feuerwehrhäuser, die abgebrannt sind.
;-)

Horst

brandschutz-dutz

Re: Brandschutzuntwerweisung - hauptberufliche Feuerwehr -

Beitragvon brandschutz-dutz » Fr 28.10.2016 7:45

Sihe bitte DGUV 205-023 Brandschutzhelfer.

Hier unter 1.2 Brandschutzhelfer:

"Personen mit Ausbildung entsprechend Abschnitt 2.1 und 2.2 dieser Schrift, z. B.
aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer
Grundausbildung (Truppmann, Truppfrau), können ohne zusätzliche Ausbildung als
Brandschutzhelfer bestellt werden.

Der Arbeitgeber kann jedoch erst dann eine Person zum Brandschutzhelfer bestellen,
wenn sie auch mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht
wurde."

VG

Jörn Dutz