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Notfallplan für Aufzugsanlagen

Verfasst: Mi 27.07.2016 8:32
von Mueller-Ralf
Hallo,

mich würde interessieren ob das Erstellen von Notfallplänen für Aufzugsanlagen
in das Aufgabengebiet eines Brandschutzbeauftragten fällt oder vielmehr der
Arbeitssicherheit?

Gruß

RM

Re: Notfallplan für Aufzugsanlagen

Verfasst: Mi 27.07.2016 15:55
von clammer
Hallo,

Grundlage für den Notfallplan ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), fällt also m. E. eindeutig in den Bereich Arbeitssicherheit. Gefordert ist aber primär der Betreiber des Aufzuges.
Gemeinsames Handeln schadet ja trotzdem nicht.

Gruß
C. Lammer

P. S. Ein Formblatt zum Ausfüllen finden sie zum Beispiel beim TÜV Süd http://www.tuev-sued.de/anlagen-bau-industrietechnik/technikfelder/betriebssicherheitsverordnung/novellierung-betrsichv/betrsichv-aufzugsanlagen

Re: Notfallplan für Aufzugsanlagen

Verfasst: Do 28.07.2016 7:45
von Mueller-Ralf
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Auskunft.

Mein Bauchgefühl war auch der Meinung, der Punkt Notfallplan wurde auch bereits erledigt von mir.
Wir arbeiten da sehr eng zusammen. Von daher gibt es auch keine Probleme, ganz im Gegenteil.

Mir ging es jetzt generell auch nur darum, wer ist Ansprechpartner.

Der Brandschutzbeauftragter hat ja auch im Notfallmanagement eine beratende Funktion.

Gruß
RM