Brandschutzordnung Teil B - Unterschrift der GL nötig?

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Melcher

Brandschutzordnung Teil B - Unterschrift der GL nötig?

Beitragvon Melcher » Mo 23.05.2016 6:15

Hallo,

muss eine Brandschutzordnung Teil B in der Kopie für die Mitarbeiter eine Unterschrift der Geschäftsleitung haben?
Bei uns im Unternehmen steht auf der letzte Seite der Brandschutzordnung Teil jeweils ein Unterschriftenfeld für die GL und den Mitarbeiter.
Es wurde vor Verteilung an die Mitarbeiter ein Exemplar vom obersten Vorstand unterschrieben, die Mitarbeiter haben den Erhalt ihres Exemplars in einer Unterschriftenliste gegengezeichnet.
Ist die Brandschutzordnung damit für jeden verpflichtend auch wenn die Unterschriftsfelder auf der letzten Seite nicht ausgefüllt sind?

Viele Grüße

Mathias Melcher

Joe Schoenenberger

Re: Brandschutzordnung Teil B - Unterschrift der GL nötig?

Beitragvon Joe Schoenenberger » Sa 04.02.2017 12:05

Hallo,

also ich habe den zuständigen Niederlassungsleiter in unserem Hause, im Original unterzeichnen lassen. Somit wird die gültige Version mit Unterschrift an die Mitarbeiter ausgehändigt (Kopie).
Wenn bei der Gesamtausgabe der BSO an die Mitarbeiter auf der Unterschriftenliste der Erhalt bestätigt wird und hier klar ersichtlich ist, dass sie die Unterschrift, z.B. für die jährliche Unterweisung und den Erhalt der BSO, geleistet haben ist das ausreichend.
Steht aber nicht explizit drin, dass sie den Erhalt der BSO bestätigen, gilt es nicht als Nachweis.


LG Joe