ein leidiges Thema, das sicher jeder in seiner Firma hat.
Bei uns müssen die Mitarbeiter einmal im Jahr die privaten Geräte zu unserem Elektriker bringen.
Der Zeitpunkt (meistens eine bestimmte Woche) wird angekündigt.
Die Geräte werden inventarisiert und mit einem Barcode versehen. Geräte, die durch die Prüfung fallen, dürfen nicht mehr verwendet werden.
Unser Elektriker benutzt das Fluke 6500 Meßgerät für die DIN 0701/0702 Prüfungen, die Prüfungen werden in der mitgelieferten Software dokumentiert.
Zudem müssen Geräte mit Heizfunktion (z.B. Kaffeemaschinen) auf einer feuerfesten Unterlage aufgestellt werden.
Und die Mitarbeiter werden angewiesen, die Geräte nach Gebrauch auszustecken.
Soweit dachte ich, dass das OK ist.
Nun hat bei der letzten Begehung die Versicherung daran herum gemeckert.
Auf der einen Seite weisen sie darauf hin, dass die Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) regelmäßig geprüft werden sollten, was wir ja auch machen.
Auf der anderen Seite schreiben sie aber, dass die Verwendung von Privatgeräte aber untersagt werden sollte, weil
- - der Sicherheitsstandard der Geräte nicht sichergestellt werden
- die Erstprüfung angeblich oft vergessen wird
- der Standort oft gar nicht bekannt ist
Wie handhabt ihr das mit privaten Geräten?
Viele Grüße