Panikschloss
Verfasst: Mo 01.02.2016 11:45
Guten Tag,
Meine Frage bezieht sich auf das nächtliche Abschließen einer Eingangstür in einem Mehrfamilienwohnhaus aus Sicht der Brandschutzordnung.
Das Wohnhaus befindet sich in NRW, ist 2014 bezugsfertig geworden, hat 9 Wohneinheiten, eine Höhe 19,38 m mit Bezug auf das Erdgeschoß plus 0,90 m vom Niveau der Straße. Ferner ist das Gebäude unterkellert mit einem Zugang zu einer Tiefgarage, ein Lift ist ebenfalls vorhanden.
In der Wohngemeinschaft ist die Frage aufgekommen, ob man nachts aus Sicherheitsgründen die Haustür abschließen darf, ohne besondere Brandschutzvorkehrungen zu treffen wie z. B. ein Panikschloss zu installieren.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Henningfeld
Meine Frage bezieht sich auf das nächtliche Abschließen einer Eingangstür in einem Mehrfamilienwohnhaus aus Sicht der Brandschutzordnung.
Das Wohnhaus befindet sich in NRW, ist 2014 bezugsfertig geworden, hat 9 Wohneinheiten, eine Höhe 19,38 m mit Bezug auf das Erdgeschoß plus 0,90 m vom Niveau der Straße. Ferner ist das Gebäude unterkellert mit einem Zugang zu einer Tiefgarage, ein Lift ist ebenfalls vorhanden.
In der Wohngemeinschaft ist die Frage aufgekommen, ob man nachts aus Sicherheitsgründen die Haustür abschließen darf, ohne besondere Brandschutzvorkehrungen zu treffen wie z. B. ein Panikschloss zu installieren.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Henningfeld