Brandschutzordnung "Brennende Person"

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dominique.fuchs

Brandschutzordnung "Brennende Person"

Beitragvon dominique.fuchs » Mo 26.10.2015 10:41

Hallo Liebe Leute,

ich bin gerade dabei unsere Brandschutzordnung neu zu Verfassen da diese 11 Jahre alt ist und inzwischen neue Gebäude dazu gekommen sind usw.

Meine Frage dazu:
Gibt's in zwischen eine einheitliche Regelung oder Meinung wie man Brennende Personen Löschen soll?
Mir ist bewusst das es in der Vergangenheit immer ein Kontrovers Diskutiertes Thema war. :???:
Meine Idee würde so aussehen:

Brennende Personen nicht weglaufen lassen, sondern notfalls mit Gewalt zu Fall bringen. Die Person wenn möglich mit Löschdecken, Decken, Mäntel u.dgl. aus Wolle/Baumwolle vollständig abdecken und die Flammen ausschlagen.
Vorzugsweise sollte die Brennende Person mit einem Feuerlöscher gelöscht werden. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass kein Feuerlöscher mit ABC-Pulver verwendet wird. Wenn möglich sollte ein Wasser- oder CO2 Löscher verwendet werden, da diese keine Rückstände in eventuell vorhandenen Wunden hinterlassen. Ein Wasserlöscher hat den Vorteil, dass vorhandene Verbrennungen gekühlt werden. Bei einem CO2 Löscher ist zu beachten, der Person den Löschkopf nicht direkt ins Gesicht zu halten, da Erstickungsgefahr droht. Ein Schaumlöscher kann als alternative auch verwendet werden und ist in jedem Fall besser als ein ABC-Pulverlöscher.


Wie ist eure Meinung dazu bzw. was seht ihr als Sinnvoll an?

Liebe Grüße
Dominique

clammer
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Re: Brandschutzordnung "Brennende Person"

Beitragvon clammer » Mo 26.10.2015 17:20

Hallo,

wenn die Wahrscheinlichkeit einer "brennenden Person" gegeben ist, sehe ich als Mittel der Wahl eine Körperdusche an.

Dann würde ich das Ganze kürzer und praktischer fassen; soll man im Notfall erst einmal das Etikett im Mantel mit den Stoffen suchen? :kugel:

Mein Vorschlag(!) wäre in etwa so:
    Brennende Personen nicht weglaufen lassen, sondern notfalls mit Gewalt zu Fall bringen. Die Person mit Löschdecke, Decke, Mantel oder ähnlichem vollständig einhüllen und die Flammen ausschlagen.
    Zum Ablöschen der Person mit einem Feuerlöscher nur Wasser- oder CO2 Löscher verwenden werden. Beim Einsatz von CO2-Löschern der Person das Löschmittel nicht direkt ins Gesicht blasen.
    Notfalls kann auch ein Schaumlöscher verwendet werden.

Gruß
C. Lammer

dominique.fuchs

Re: Brandschutzordnung "Brennende Person"

Beitragvon dominique.fuchs » Di 27.10.2015 13:15

Hallo,

danke für die Antwort.
die Wahrscheinlichkeit für eine Brennende Person ist bei uns eigentlich nicht gegeben.
Da man es aber nie ausschließen kann möchte ich es gern mit aufnehmen.

Bis auf das "ins Gesicht blasen" gefällt mir der Text und ich werde den Vorschlag auch so übernehmend da es kompakt und eindeutig ist.

Mein fertiger Text sieht jetzt so aus:
Brennende Personen nicht weglaufen lassen, sondern notfalls mit Gewalt zu Fall bringen. Die Person mit Löschdecke, Decke, Mantel oder ähnlichem vollständig einhüllen und die Flammen ausschlagen.
Zum Ablöschen der Person mit einem Feuerlöscher dürfen nur Wasser- oder CO2 Löscher verwenden werden. Beim Einsatz von CO2-Löschern der Person den Löschmittelaustritt nicht direkt ins Gesicht halten, da Erstickungsgefahr droht. Notfalls kann auch ein Schaumlöscher verwendet werden.



Danke noch mal :-)

Viele Grüße
Dominique